Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 8

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den Antrag 362/A(E) der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maß­nahmenpaket gegen Lohn- und Sozialdumping durch sogenannte Billigstbieter aus dem Ausland dem Ausschuss für Arbeit und Soziales,

sowie

den Antrag 363/A(E) der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliches Verbot der Belieferung von Pflegeheimen mit Arznei­mitteln durch den Großhandel dem Gesundheitsausschuss.

Ferner werden folgenden Anträge mündlich zugewiesen:

Antrag 364/A(E) dem Verfassungsausschuss,

Antrag 365/A(E) dem Gesundheitsausschuss,

Antrag 366/A(E) dem Ausschuss für Arbeit und Soziales.

16.27.54Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Um den einzigen Punkt der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung er­forderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzu­sehen.

Dabei handelt es sich um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien, 609 St 5/14z, um Zustimmung zur behördlichen Verfol­gung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Bernd Schönegger (1/IMM) (90 der Bei­lagen).

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diesen Ausschussbericht ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

16.28.52

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (609 St 5/14z) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeord­neten zum Nationalrat Mag. Bernd Schönegger (1/IMM) (90 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelan­gen zu deren einzigem Punkt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort ist niemand gemeldet.

Der Berichterstatter wünscht auch kein Schlusswort.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 90 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien, GZ 609 St 5/14z, um Zu­stimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Bernd Schönegger wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammen­hang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeord­neten zum Nationalrat Mag. Bernd Schönegger besteht.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

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