Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 39

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Lassen Sie mich zum Justizressort übergehen: Im Justizressort stehen 1,3 Milliar­den € im Jahr 2014 und 1,31 Milliarden € im Jahr 2015 zur Verfügung. Dadurch wird ein reibungsloses Funktionieren von Rechtsprechung und Strafvollzug ebenso gewähr­leistet wie die Einführung der Familiengerichtshilfe. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Gleichzeitig stehen auch ausreichend Mittel für die Vereine für Sachwalterschaft, für die Opferhilfeeinrichtungen zur Inanspruchnahme von Prozessbegleitung und für die Be­währungshilfe zur Verfügung. Was versprochen wurde, ist hier auch eingehalten worden.

Zum Thema Finanzen: Die Finanzverwaltung stellt die Finanzierung des Gemeinwe­sens sicher; sie schafft auch die Rahmenbedingungen für den fairen Wettbewerb in der Wirtschaft. Aber natürlich ist auch die Finanzverwaltung nicht vom Sparkurs ausge­nommen. Das Budget sinkt 2014 gegenüber dem Vorjahr um rund 38 Millionen auf 1,1 Milliarden €.

Wir haben auch unsere Probleme mit der Pensionierungswelle: Bis 2024 werden etwa 40 Prozent unserer Mitarbeiter in Pension gehen. Wir sparen daher auch bei besonde­ren Projekten, bei Förderungen, und wir werden auch mit 500 weiteren Mitarbeitern in der Finanzverwaltung zukünftig sicherstellen, dass Vollziehung in der Finanz gewähr­leistet bleibt.

Ich komme zu den obersten Organen: Gesetzgebung, Kontrolle, Wahrung der Rechte der Bürger: Das sind Themen der obersten Verwaltung und der obersten Organe. 2014 sind dafür in Summe 241 Millionen, im Jahr 2015 229 Millionen € vorgesehen.

Zum Bundeskanzleramt: Das neue Bundesverwaltungsgericht sorgt dafür, dass seit dem 1. Jänner 2014 der Rechtsschutz in Verwaltungsverfahren erheblich verbessert wurde. Das Bundeskanzleramt verfügt 2014 über Mittel in der Höhe von 396 Millio­nen €, 2015 über 383,6 Millionen €.

Im Bereich Kunst und Kultur haben wir Kürzungen bei den Ermessensausgaben weit­gehend ausgenommen; es handelt sich um einen wesentlichen Teil unseres österrei­chischen Selbstverständnisses, und als Finanzminister möchte ich hinzufügen: auch um einen wichtigen Impulsgeber für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes.

2014 beträgt das Kulturbudget aufgrund des unterjährigen Kompetenzänderungsgeset­zes 368,6 Millionen, 2015 sind es 441,7 Millionen €. Damit kann auch die Basisabgel­tung der qualitativ herausragenden Bundestheater angehoben werden, und wir haben bei den Bundesmuseen und auch beim Leopold Museum die budgetäre Bedeckung gesichert.

Meine Damen und Herren, damit komme ich nach diesem dritten Teil – der Betrach­tung der einzelnen Ressorts – zu meiner Schlussfolgerung.

Ihnen liegt nunmehr ein Vorschlag für die Budgets 2014 und 2015 und ein Rahmen bis 2018 vor. Damit wird eine Trendwende für einen ausgeglichenen Haushalt ab 2016 er­möglicht. Damit wird trotz Hypo Alpe-Adria ein neues Belastungspaket für die Bevölke­rung vermieden. Und es gibt Offensivmaßnahmen für Familie, Forschung und Wirt­schaftsstandort. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich möchte mit diesem Konsolidierungskurs und den schon eingeleiteten und dazu­kommenden Reformen auch ein Fundament dafür schaffen, dass wir eine Steuerre­form samt substanzieller Entlastung der Steuerzahler aufbauen können – vorausge­setzt natürlich, dass wir nicht von neuen Krisen wie etwa jener in der Ukraine überholt werden.

Zur Steuerreform ist meine Position klar: Wer hart arbeitet, dem soll künftig mehr in der Tasche bleiben. Wer fleißig ist, muss etwas davon haben. Das gilt für alle Erwerbstä­tigen in diesem Land. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


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