Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 42

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die nächsten Jahre ebenfalls 380 Millionen € geben, um den Ausbau zu sichern, um bessere Öffnungszeiten zu gewährleisten, um eine noch bessere Qualität zu erhalten – alles im Sinne der Familien. (Beifall der Abg. Kucharowits.)

Es soll auch eine Verbesserung bei der Ausbildung der Tagesmütter geben. Aber es gibt ja nicht nur Tagesmütter, es soll ja auch Tagesväter geben. Ein für uns wesent­licher Aspekt ist auch: Wir sind absolut für die Einführung des Papa-Monats, damit die Väter in die Kindererziehung eingebunden werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Der dritte Schritt, der gesetzt werden soll, ist der Ausbau von betrieblichen Kinderbe­treuungseinrichtungen, wobei sich Firmen sehr wohl zusammentun können, um für Kin­derbetreuung zu sorgen. Das alles führt zu einer besseren Wahlfreiheit der Eltern, denn wenn die Rahmenbedingungen stimmen, dann werden die Angebote auch ange­nommen werden.

Bei der ersten außerhäuslichen Bildungseinrichtung – dem Kindergarten, wobei letzt­endlich auch die Tagesmütter und Tagesväter dazugehören – ist die Qualität auch jetzt schon auf einem sehr hohen Niveau. Das Problem in diesem Bereich ist jedoch, dass wir neun unterschiedliche Landesgesetze haben. Es kann nicht sein, dass die Rah­menbedingungen für PädagogInnen, AssistentInnen und wie auch immer sie alle land­auf, landab heißen sollen, unterschiedlich sind. Es muss – und das ist eine zentrale Forderung der Sozialdemokratie – einen bundeseinheitlichen Qualitätsrahmen geben, im Sinne der Bediensteten in den Kindergärten, in den Kinderbildungseinrichtungen, für die die Qualität und die Rahmenbedingungen schlichtweg passen sollen, und auch im Sinne der Kinder und der Eltern sowieso, wobei wir sagen: Die Schließzeiten gehören massiv reduziert, weil niemand von den Eltern so viel Urlaub hat, wie es teilweise im­mer noch Schließzeiten in Kindergärten gibt. (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Ministerin – sie ist gerade nicht da –, wir haben den bundeseinheitlichen Quali­tätsrahmen auch im Regierungsübereinkommen stehen. Sie sind jetzt gefordert, da in Vorlage zu treten, damit wir hier den nächsten Zug machen können.

Noch einmal zurück zum FLAG: Es wurde eine Modifizierung für Studierende in der Studieneingangsphase gemacht, man hat das Mindesterfordernis auf 14 ETCS-Punkte herabgesetzt.

Ein Kollege oder eine Kollegin wird noch einen Entschließungsantrag einbringen, bei dem es um Menschen mit Behinderung geht, die nicht dauerhaft selbständig erwerbs­tätig sein können. Da gab es große Schwierigkeiten, weil für diese Menschen nicht ge­sichert werden konnte, dass sie die erhöhte Familienbeihilfe weiter ohne Probleme ausbezahlt bekommen, wenn sie einen Arbeitsversuch am ersten Arbeitsmarkt machen und bei diesem scheitern.

Was mir leidtut, Frau Ministerin, und da bin ich ein bisschen enttäuscht: Das FLAG ist offen. Wir hätten heute die Chance gehabt, das mit einem Abänderungsantrag zu be­schließen. Der Kompromiss, damit wir für die Menschen mit Behinderung ein Zeichen setzen, war jetzt dieser Entschließungsantrag, damit für diese Menschen gesichert ist, dass sie die erhöhte Familienbeihilfe weiter erhalten, wenn sie am ersten Arbeitsmarkt scheitern.

Meine Damen und Herren, wir sind dazu verpflichtet, behinderte Menschen möglichst gut dabei zu unterstützen, dass sie allein erwerbstätig sein können und sich auch selbst erhalten können. Und diese Regelung ist ein wesentlicher Schritt dazu. Ich bin also insofern enttäuscht, als dieser Antrag leider nur ein Entschließungsantrag gewor­den ist, weil ich nicht weiß, wann die nächste FLAG-Novelle stattfinden wird; das ist für mich nicht klar. Es wäre schön gewesen, wenn wir das heute mit einem Abänderungs­antrag gleich in das Gesetz hätten gießen können. (Beifall bei der SPÖ.)

 


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