Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 41

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Danke, Herr Vizekanzler. Für die Zuseherinnen und Zuseher will ich nur klarstellen: Die Debatte über die Budgetrede beziehungsweise über den vorliegenden Budgetentwurf findet morgen im Rahmen der ersten Lesung statt.

11.09.212. Punkt

Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (87 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreu­ungsgeldgesetz geändert werden (116 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 199/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp dem Familienbeihilfen­export ins Ausland (117 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Lueger. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 7 Minuten beträgt. – Bitte.

 


11.10.27

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Minister auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher auf der Besuchergalerie und vor den Fernsehschirmen! Werte Kolleginnen und Kolle­gen im Hohen Haus! Nach der Budgetrede, bei der die Aufregung immer sehr groß ist, kommen wir jetzt zum Bereich Familie, und es ist sehr schön, dass dieses Thema ein­mal einen guten Platz hat.

Wir diskutieren beziehungsweise beschließen heute eine Novelle des Familienlasten­ausgleichsgesetzes, kurz FLAG genannt. Was wird dort geregelt? – Dort werden die Familienförderungen geregelt, und da soll auch die Erhöhung der Familienbeihilfe be­schlossen werden.

In Summe stellt der Bund 828 Millionen € zur Verfügung, und die Erhöhung der Fami­lienbeihilfe erfolgt in drei Schritten. Ab 1. Juli 2014 soll eine Erhöhung um 4 Prozent erfolgen, ab 1. Jänner 2016 um 1,9 Prozent und ab 1. Jänner 2018 erneut um 1,9 Pro­zent.

In dem Wissen, dass die Erhöhung der Familienbeihilfe für die einzelnen Familien mo­natlich nur ein kleines Plus ist, denke ich mir, dass es trotzdem ein Schritt in die richtige Richtung ist. Die Familienbeihilfe ist ja nicht die einzige Maßnahme zur besse­ren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Ein weiterer positiver Aspekt ist, dass die erhöhte Familienbeihilfe für erheblich behin­derte Kinder ab 1. Juli 2014 um 11,70 € auf 150 € steigt. (Beifall bei der SPÖ.) Auch diese soll des Weiteren am 1. Jänner 2016 und 1. Jänner 2018 jeweils um 1,9 Prozent steigen.

Wir Sozialdemokraten wissen, dass dies nur ein Teil der Familienleistungen sein kann. Ein weiterer wichtiger Teil für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist schlicht der Ausbau der institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen. Da soll es für


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