trotz aller Bemühungen als nicht erfolgreich erweist, besteht derzeit bei den Betroffenen eine gewisse Rechtsunsicherheit im Hinblick auf den weiteren Bestand eines Anspruchs auf erhöhte Familienbeihilfe. Oftmals hindert diese Sorge um den Verlust der erhöhten Familienbeihilfe die Betroffenen, einen Arbeitsversuch am offenen Arbeitsmarkt zu wagen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Familien und Jugend wird ersucht, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass im Falle der Aufnahme eines Arbeitsversuches von Personen, bei denen eine dauernde Erwerbsunfähigkeit nach § 2 Abs. 1 lit c FLAG festgestellt wurde, deren Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe auch bei einem Scheitern des Arbeitsversuches bestehen bleibt, bei dem das Einkommen die im § 5 Abs. 1 FLAG festgelegte Grenze überschritten hat. Im Sinne von mehr Rechtssicherheit für Menschen mit Behinderung muss Ziel der Novellierung sein, dass ein vor dem Arbeitsversuch bestehender Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe im Falle des Scheiterns bestehen bleibt, wenn eine Erwerbsunfähigkeit als Dauerzustand festgestellt wurde.“
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kitzmüller. – Bitte.
12.49
Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Frau Minister! Herr Präsident! Werte Kollegen! Liebe Zuhörer! Liebe Zuhörer zu Hause an den Fernsehgeräten! Im Regierungsprogramm stand ja noch, was sehr motivierend ist, zu lesen, dass Österreich ein besonders familien- und kinderfreundliches Land ist. Nach ein paar Monaten Amtszeit hat die Frau Minister leider Gottes, muss ich sagen, feststellen müssen, dass es doch nicht so ist. Während wir nämlich maximal 31 Prozent Zufriedenheit in Österreich bei den Familien haben, sind es in Norwegen 90 Prozent. Und jetzt kommen diese nur geringfügigen Erhöhungen bei den Familienleistungen.
Natürlich begrüßen wir auch diese und werden sie mittragen und diesen zustimmen, denn besser, wie es so schön heißt, der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. In diesem Sinne ist das schon eine gewisse Verbesserung für die Familien.
Ich darf in Erinnerung rufen, dass 1995 die SPÖ/ÖVP-Koalition nicht davor zurückgeschreckt hat, die Familienbeihilfe sogar zu kürzen. Das waren damals 7 € (Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm), und diese 7 € werden jetzt durch diese Valorisierung einmal knapp ausgeglichen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm.) Aber in diesem Fall kann man nicht von einer großen Entlastung der Familien sprechen.
Jetzt komme ich zur jährlichen Valorisierung. (Weiterer Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm.) Sie brauchen gar nicht so hineinzukeifen, Sie können eh nachher dazu etwas sagen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm.) Ich spreche jetzt zur jährlichen Valorisierung!
Wir haben zur jährlichen Valorisierung schon etliche Anträge eingebracht, und wir haben dazu auch sehr deutliche Aussagen von der Frau Minister gehört, die auch bereit ist, diese jährliche Valorisierung durchzuführen, die aber an dem unsäglichen Koalitionspakt scheitert, weshalb das offensichtlich nicht möglich ist.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite