sonen, bei denen eine dauernde Erwerbsunfähigkeit nach § 2 Abs. 1 lit c FLAG festgestellt wurde, deren Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe auch bei einem Scheitern des Arbeitsversuches bestehen bleibt, bei dem das Einkommen die im § 5 Abs. 1 FLAG festgelegte Grenze überschritten hat. Im Sinne von mehr Rechtssicherheit für Menschen mit Behinderung muss Ziel der Novellierung sein, dass ein vor dem Arbeitsversuch bestehender Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe im Fall des Scheiterns bestehen bleibt, wenn eine Erwerbsunfähigkeit als Dauerzustand festgestellt wurde.“
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Ich komme jetzt wieder zurück zu den Vorlagen. Zuvor habe ich erwähnt, dass die Ministerin Österreich zum familienfreundlichsten Land machen möchte. Das ist ein sehr, sehr ambitioniertes Ziel. Das hat aber wenig mit verklärender Romantik zu tun, sondern das hat ganz stark damit zu tun, dass es für den Wirtschaftsstandort Österreich, wenn wir diesen gut weiterentwickeln und halten wollen, essenziell ist. Ohne Familien, ohne Kinder keine Arbeitskräfte der Zukunft, niemanden, der forscht, niemanden, der pflegt, niemanden, der produziert. Daher sind Bedingungen zu schaffen, die es den Familien, im Moment natürlich besonders noch den Frauen, leichter machen, berufstätig zu sein und trotzdem Ja zum Kind zu sagen. Das heißt, da geht es nicht nur um die schon angesprochenen und heute zu beschließenden finanziellen Leistungen, sondern auch um Sachleistungen.
Ich möchte mich bei der Frau Ministerin besonders dafür bedanken, dass sie neben dem Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung die Familien und auch die Tageseltern da ganz stark miteinbezieht. Ich denke, es ist besonders im strukturschwachen ländlichen Raum sehr, sehr wichtig, den Eltern, und da besonders den Frauen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.
Ich würde sagen: Heute ist ein guter Tag für die Familien. Es wird ihnen sowohl im Bereich der finanziellen Leistungen als auch im Bereich der Sachleistungen weitergeholfen. Und ich möchte mich sehr herzlich dafür bedanken. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
12.49
Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten DI Georg Strasser, Angela Lueger, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herstellung von Rechtssicherheit für Menschen mit Behinderung im Bereich der erhöhten Familienbeihilfe bei Scheitern eines Arbeitsversuches
eingebracht in der 21. Sitzung des Nationalrates im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 2) betreffend Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (87 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden (116 d.B.)
Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung) der UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ bekräftigt das Recht von Menschen mit höchstem Unterstützungsbedarf, ihren Lebensunterhalt am Arbeitsmarkt zu verdienen.
Unternimmt dieser Personenkreis oder Menschen mit Behinderung, die als nicht selbsterhaltungsfähig gelten, einen Arbeitsversuch am offenen Arbeitsmarkt, der sich letztlich
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