Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 68

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Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Durch­schlag. – Bitte.

 


12.44.10

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministe­rinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt einen sehr schönen Satz des deutschen Philosophen und Schriftstellers Manfred Hinrich, der einmal über die Fami­lien gesagt hat: „Familie“ ist „Kuschelnest und Widerstandsnest“. Ich denke, das zeigt sehr, sehr schön und sehr deutlich, abseits von jeglicher Romantik, welchen Span­nungsbogen Familie bietet und dass Familie die Institution ist, die wesentliche Institu­tion, die auf das Leben vorbereitet beziehungsweise vorbereiten soll. (Beifall bei der ÖVP.)

Damit Familie aber dieser Aufgabe nachkommen kann, braucht es natürlich ausrei­chende Rahmenbedingungen, die der Gesetzgeber ausgestalten muss. Und die Fami­lienministerin hat sich da unter anderem zwei Dinge vorgenommen, und zwar: Familien erstens in den Bereichen Geld, Zeit und Wissen zu unterstützen, und zweitens – das ist schon angesprochen worden –, Österreich zum familienfreundlichsten Land zu ma­chen.

Mit der Anpassung der Familienbeihilfe, auch wenn sie nicht im dem Maß erfolgen kann, wie wir es uns alle wünschen würden, erfolgt ein erster Schritt in die richtige Richtung. Natürlich könnte es mehr sein, und natürlich wird dieser Betrag den Eltern nicht die finanziellen Sorgen nehmen, aber ich möchte in diesem Zusammenhang schon einmal ganz gerne wissen, wie sich all die, die heute einerseits den Schulden­berg beklagt haben, auf der anderen Seite aber in allen möglichen Zusammenhängen ständig fordern: Da muss es mehr Geld geben, und dort muss es mehr Geld geben! – und das wird wahrscheinlich morgen wieder ein Thema sein –, das rein mathematisch vorstellen. Das würde ich gerne wissen.

Im Gesamten gesehen geht es um eine Summe von 828 Millionen €, die in dieser Le­gislaturperiode zusätzlich den Familien zugute kommen. Ich denke, das ist ein sehr deutliches Zeichen dafür, dass die Familienministerin die Nöte der Familien erkannt hat. Und ich darf in diesem Zusammenhang auch noch einmal darauf hinweisen: Der FLAF, aus dem das finanziert wird, wird ab 2019 wieder positiv bilanzieren.

Sehr, sehr wichtig ist mir auch der Bereich der erhöhten Familienbeihilfe. Der wird ak­tuell von 138,30 € auf 150 € in diesem Jahr und dann noch in zwei Schritten bis zum Jahre 2018 auf 155,90 € erhöht. Das sind 17,60 € mehr, und das ist eine Erhöhung in einem mehr als zweistelligen Bereich. Ich denke, das ist besonders für Familien mit erheblich behinderten Kindern ein sehr schöner Beitrag. Die haben eh ein ordentliches „Packerl“ zu tragen. Es gibt viele Themen, die den Tagesablauf dieser Familien bestim­men, die auch ihr Leben erschweren. Finanzielle Sorgen sollten da nicht dazugehören. Daher ein großes Dankeschön an die Ministerin.

Ich darf in diesem Zusammenhang den schon bereits erwähnten Antrag einbringen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Strasser, Angela Lueger, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ulri­ke Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herstellung von Rechts­sicherheit für Menschen mit Behinderung im Bereich der erhöhten Familienbeihilfe bei Scheitern eines Arbeitsversuches

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Familien und Jugend wird ersucht, einen Gesetzentwurf vor­zulegen, der sicherstellt, dass im Falle der Aufnahme eines Arbeitsversuches von Per-


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