Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 75

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die Eltern, die dazu die Grundlage legen. Diese großartigen Leistungen vergessen wir oft, haben sie es doch sehr schwer, in der Betreuung Ersatz zu finden oder Arbeit und Familie unter einen Hut zu bringen. Sie müssen auch für die Inklusion im Kindergarten, in der Schule und später in der Arbeitswelt kämpfen.

Deshalb begrüße ich es außerordentlich und ich bedanke mich bei Bundesministerin Karmasin dafür, dass auch die erhöhte Familienbeihilfe besonders erhöht wird, von jetzt 138 € auf 150 € und bis 2018 auf 155 €. Ich glaube, das ist eine große Anerken­nung auch dieser Leistungen. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Doppler.)

Angesprochen wurde dieses Problem heute schon: Jugendliche mit einer Behinderung bekommen ja, wenn sie nicht erwerbsfähig sind, die erhöhte Familienbeihilfe unbefris­tet. Das ist eine wichtige Leistung der Absicherung. Aber behinderte Jugendliche wol­len oft auch probieren, aus den geschützten Werkstätten hinauszukommen und selbst Einkommen zu erzielen, erwerbsfähig zu sein, und da besteht die Angst, dass sie dann die Familienbeihilfe, wenn sie am Arbeitsmarkt scheitern, nicht mehr wieder bekom­men. Auch das soll nun bis zum Sommer gesetzlich geregelt werden, und dafür möch­te ich mich auch bei der Ministerin bedanken.

Es braucht aber auch eine Änderung bei der Waisenpension. Da gibt es ein ähnliches Problem, und dort ist der Sozialminister gefordert, der aber das Problem kennt und si­cherlich auch in Angriff nehmen wird.

Meine Damen und Herren! Die Anerkennung der Leistungen von Eltern mit behinderten Kindern ist auch ein Teil der Menschenwürde, und nicht nur deshalb bin ich auch dafür, dass die unantastbare Menschenwürde in der österreichischen Bundesverfassung ver­ankert wird. Derzeit ist das nicht der Fall. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

13.08


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


13.09.05

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich darf zunächst die Delegation aus dem Salzburger Landtag ganz, ganz herzlich begrü­ßen. Es ehrt mich sehr, dass ihr heute hier bei uns auf Besuch seid. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Team Stronach.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Familienbeihilfen ins Ausland. – Kollege Darmann hat es bereits angesprochen: Diese Bundesregierung hat überall die Spen­dierhosen an, überall, nur bei der eigenen Bevölkerung nicht! Für Kinder, die im EU-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, muss die österreichische Fami­lienbeihilfe ausbezahlt werden, ohne dass dabei die tatsächlichen Lebenshaltungskos­ten im jeweiligen Ausland berücksichtigt werden.

Es gibt namhafte Europarechtler, die zum Schluss kommen, dass eine geringere Fami­lienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder nicht rechtswidrig wäre.

Wenn es hier eine Anpassung geben würde, würde sich Österreich die stolze Summe von zirka 50 Millionen € ersparen. Das sollte man auch nicht außer Acht lassen.

Es gibt neben der normalen Familienbeihilfe die erhöhte Familienbeihilfe, die zur nor­malen Familienbeihilfe ausbezahlt wird. Voraussetzung: Der Grad der Behinderung des Kindes beträgt mindestens 50 Prozent, oder das Kind ist dauerhaft außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen.

Ich frage Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wie ist es möglich, dass er­höhte Familienbeihilfe bezogen wird, wenn gar keine gesundheitlichen Einschränkun-


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