Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 74

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

gen den österreichischen Familien die nunmehrige Familienbeihilfenerhöhung bereits aus den Taschen gezogen wurde, sich hier herauszustellen und zu sagen, man ist wei­terhin die Familienpartei und man schaut auf die Familien, das spricht für sich, aber leider gegen diese Regierung und gegen Österreich als Familienland, geschätzte Da­men und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben daher einen anderen Ansatz gewählt und stellen den entsprechenden An­trag jetzt hier zur Diskussion, nämlich den Antrag auf Stopp des Familienbeihil­fenexports ins Ausland. Dies ist ein Antrag der Freiheitlichen, der von der Idee her schon im Jahr 2010 Unterstützung erfahren hat, nämlich vom damaligen Finanzstaats­sekretär Lopatka, dem nunmehrigen Klubobmann der ÖVP, der seinerzeit selbst diese Forderung aufgestellt hat, noch dazu mit Zahlen untermauert hat, dass im Jahr 2010 für 41 000 Kinder 50 Millionen € österreichische Steuergelder als Familienbeihilfe ins Ausland überwiesen worden sind, in den EU-Raum, in den EWR-Raum, und das ohne sachliche Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten in diesen Regionen, werte Da­men und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Das heißt, die Republik Österreich erlaubt sich den Luxus, in einer Zeit, in der die eige­nen Familien beschnitten werden und nicht diese Wertschätzung erfahren, die sie ei­gentlich erfahren müssten, über die Staatsgrenzen hinaus in den EU-Raum und in den EWR-Raum für Kinder, die dort leben, nicht in Österreich leben, die Familienbeihilfe in österreichischer Höhe aufzuzahlen, die gesamte Differenz auf die volle österreichische Familienbeihilfe, wenn ein Elternteil dieser Kinder in Österreich arbeitet oder arbeitslos ist. (Abg. Walter Rosenkranz: Oder geringfügig arbeitet!)

Ich sage Ihnen, das kann ohne sachliche Argumentation und ohne Rücksichtnahme auf die dortigen – ich betone: die dortigen – Lebenshaltungskosten den österreichi­schen Familien, den österreichischen Vätern, den österreichischen Müttern, aber natür­lich auch den Kindern nicht zugemutet werden! (Beifall bei der FPÖ.)

Werte Damen und Herren! Es liegt an Ihnen, die Sie allesamt im Ausschuss haar­sträubende Argumente gesucht haben, um unseren Antrag schlechtzumachen, es liegt an Ihnen, das der Bevölkerung zu verkaufen, wieso Sie weiter dafür sind, unsere Steu­ergelder in einer nicht zu rechtfertigenden Höhe als Familienbeihilfen ins Ausland zu überweisen, und den eigenen Kindern diese Wertschätzung nicht entgegenbringen.

Und für die Grünen mit auf den Heimweg: Es gibt einige Rechtsexperten von unver­dächtiger Stelle, auch durch den Kollegen Lopatka im Jahr 2010 namhaft gemacht, nämlich den Herrn Europarechtler Leidenmühler von der Uni Linz, den Herrn Arbeits­rechtler Marhold von der Uni Graz, den Herrn Sozialrechtler Mazal und auch den Herrn Verfassungsjuristen Heinz Mayer, die allesamt sagen, dass es eine rechtliche Möglich­keit gibt, dies auch europarechtskonform umzusetzen.

Es behauptet keiner, dass es leicht ist, aber wir sind nicht als Abgeordnete in dieses Parlament gewählt, um nur einfache Maßnahmen zu setzen. Es ist machbar und es liegt nur an uns, im Sinne unserer österreichischen Familien tätig zu werden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.03


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huai­nigg. – Bitte.

 


13.03.48

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Die Behindertenpolitik ist geprägt von den Zielsetzungen der Inklusion und der gleichberechtigten Teilhabe. Und eine wichtige Basis dafür, dass Menschen mit einer Behinderung selbstbewusst ein selbstbestimmtes Leben führen können, sind


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite