Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 80

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Aber ich möchte gerne zum Antrag des Berndorfer Modelles sprechen. Auch da wollen wir die Wahlfreiheit für die familieninterne Kinderbetreuung sicherstellen. Das ge­schieht ja nicht ohne Grund. Für uns ist es unerlässlich, dass Familien die Möglichkeit haben, ihre Kinder auch in den ersten drei Jahren selbst zu betreuen, und das auch machen sollen. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, dass jede Familie diese Zeit nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten kann, das heißt, echte Wahlfreiheit hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren verursachen laut einer Studie des Öster­reichischen Institutes für Familienforschung Kosten in der Höhe von monatlich 1 118 €. Diese Zahlen stammen aus dem Jahr 2007, daher kann man natürlich für die aktuellen Kosten für die Inflation, die Teuerung sicher noch 10 Prozent dazuschlagen. Das sind aber Kosten, die Familien, die ihre Kinder in den ersten Jahren selbst betreuen, der All­gemeinheit ersparen. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Familien ist daher nicht einzusehen, dass diese Mehrleistungen für die Gesellschaft nicht auch abgegolten werden. Da geht es einerseits um den monetären Ausgleich für Arbeit, der sonst von der Gesellschaft und dem Staat finanziert werden muss, und andererseits aber auch um die Wertschätzung innerfamiliärer Kinderbetreuung.

Ich kann jetzt schon die Argumente hören, die mir vonseiten einiger Kolleginnen hier dann wieder vorgeworfen werden, und zwar, dass ich die Frauen an der Erwerbstätig­keit behindern will. Aber nein, überhaupt nicht! Ich kann Ihnen sagen, dass Frauen ihre Kinder auch in die Krabbelstube geben, wenn sie nicht erwerbstätig sind. So waren zum Beispiel im Jahr 2011 in Wien 44 Prozent der Mütter nicht erwerbstätig. Daher hält dieses Argument hier sicher nicht. (Abg. Königsberger-Ludwig: Woher haben Sie die­se Zahlen?)

Außerdem gibt es auch Mütter und Väter, die gerne zu Hause bleiben, sich diesen Wunsch aber leider aus monetären Gründen nicht erfüllen können, weil es an der Fi­nanzierung scheitert. (Abg. Königsberger-Ludwig: Woher haben Sie diese Zahlen?) Somit wäre es nur recht und billig, diese Leistungen für die Gesellschaft abzugelten, zumindest in der Höhe der Mindestsicherung. Und auch wenn es Ihnen nicht gefällt: Dieses Modell gibt es schon in einer kleinen Gemeinde in Salzburg, in Berndorf, und dort funktioniert es hervorragend. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.29


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ecker. – Bitte.

 


13.29.39

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Der von der FPÖ eingebrachte Entschließungsantrag orientiert sich an dem in der Salzburger Gemeinde Berndorf praktizierten Modell. Bern­dorf ist eine Nachbargemeinde meiner Gemeinde, daher kenne ich die Reaktionen auf dieses Modell, und zwar sowohl der dortigen Bevölkerung als auch jener in den Um­landgemeinden.

Dieses sogenannte Berndorfer Modell subventioniert Eltern, wie bereits berichtet, die ihre Kinder im Alter von ein bis drei Jahren zu Hause betreuen. Auf den ersten Blick sieht dieses Modell toll aus, aber einer näheren Betrachtung hält es leider nicht stand, denn es ist schlichtweg eine Mogelpackung. Das Modell unterstützt nur die Familien, die es sich ohnehin richten können, die auf kein zweites Familieneinkommen angewie­sen sind.

Das Berndorfer Familiengeld ist sehr problematisch, weil es als Einkommen gesehen wird und somit die Mindestsicherung senkt. Der Zuschuss hilft daher finanziell schlech­ter gestellten Familien leider nicht. (Abg. Gartelgruber: Sie haben keine Ahnung!)

 


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