Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 79

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Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.

 


13.23.02

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frei­heit des Einzelnen hört dort auf, wo die Freiheit des anderen beginnt. – Das könnte man durchaus auch als Antwort auf diesen Antrag geben, der ja mit „Echte Wahlfreiheit für unsere Mütter“ übertitelt ist. In diesem Fall würde das heißen, wo man den Müttern vermeintlich mehr Freiheit gibt, dort nimmt man sie den Vätern.

Es ist heute wissenschaftlich erwiesen, dass beide Elternteile gleich wichtig für die Ent­wicklung eines Kindes sind, auf unterschiedliche Art und Weise. Das heißt aber natür­lich auch, dass beide Elternteile auch Zeit mit dem Kind brauchen. Dem haben wir als Gesetzgeber Rechnung getragen, indem wir in den fünf Kindergeldbetreuungsvarian­ten – und weil das Thema heute Wahlfreiheit ist, betone ich die fünf ganz ausdrück­lich – auch den Vätern die Möglichkeit der Beteiligung gegeben haben. Das war be­kanntlich nicht immer so.

Meine ältere Tochter ist 1985 geboren. Ich hatte damals exakt zwei Möglichkeiten: Ich konnte sofort nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen oder ein Jahr Karenz in Anspruch nehmen. Ich habe mich für die zweite Möglichkeit entschieden und ich habe dieses Jahr genossen. Ich habe es genossen, mein Kind das erste Mal lächeln zu se­hen. Ich habe es genossen, mein Kind das erste Mal „Mama“ sagen zu hören. Ich habe es genossen, mein Kind zu beobachten, wie es die Welt entdeckt. Ich habe dieses Jahr genossen, und zwar sehr bewusst, und bin nachher wieder sehr, sehr gerne in meinen Beruf eingestiegen. Der Vater kam in den gesetzlichen Rahmenbedingungen damals gar nicht vor, maximal als Ernährer.

Sie sprechen in Ihrem Antrag von Wahlfreiheit, dabei übersehen Sie – oder vielleicht ist es Ihnen auch gar nicht wichtig –, dass Sie mit dieser Wahlfreiheit für Mütter die Frei­heit der Väter einschränken. Ich bin aber überzeugt davon – ich weiß das aus vielen Gesprächen mit Freunden meiner Töchter –, dass die jungen Männer das nicht wollen, dass junge Männer sich am Leben ihrer Kinder beteiligen wollen. Und ich denke mir manchmal, wie viele der anwesenden, manchmal vielleicht auch etwas älteren Herren sich nicht schon gesagt haben: Es wäre toll gewesen, wenn das erste Lächeln im Le­ben meines Kindes mir gegolten hätte, es wäre toll gewesen, wenn ich dabei gewesen wäre, wie mein Kind das erste Mal „Papa“ gesagt hat. Ich denke, es gibt viele, die sich das sagen.

Im vorliegenden Antrag wollen Sie, dass die Teilungsregelung bei der langen Variante des Kinderbetreuungsgeldes fällt. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) Sie wol­len, dass nur mehr die Mutter die 36 Monate in Anspruch nehmen kann. Wir wollen, dass mehr Väter die gesetzlichen Möglichkeiten nützen. Das nennen wir Wahlfreiheit, daher ein klares Nein zu diesem Antrag. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.25


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gartelgruber. – Bitte.

 


13.25.57

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Liebe Kol­leginnen und Kollegen! Frau Durchschlag, ich kann Ihrer Argumentation nicht wirklich alles abgewinnen. Das Problem, das wir hier natürlich schon sehen, ist das Familien­einkommen. Es ist leider so, dass es meistens die Väter sind, die mehr verdienen, und Alleinerzieherinnen nicht in der Lage sind, die ganzen 36 Monate wirklich auszuschöp­fen. Das ist eine Ungleichbehandlung von alleinerziehenden Frauen, und darauf zielt dieser Antrag auch ab. Sie wissen, es ist uns wichtig, dass gerade Alleinerzieherinnen da nicht benachteiligt werden, deshalb der Antrag meiner Kollegin Mühlberghuber.

 


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