Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 78

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re Familien durch Sicherstellung einer ausreichenden Förderung der familienin­ternen Kinderbetreuung (119 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen somit in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mühlberghuber. – Bitte.

 


13.19.02

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Aus freiheitlicher Sicht steht im Vordergrund einer am Wohle der Kinder und Familien orientierten Familien­politik echte Wahlfreiheit, die es den Familien ermöglicht, selbst frei zu entscheiden, ob sie ihre Kinder lieber zu Hause betreuen oder in einer Kinderbetreuungseinrichtung be­treuen lassen.

Zum Kinderbetreuungsgeld: Zur Erreichung echter Wahlfreiheit für Mütter muss das System Kinderbetreuungsgeld weiterentwickelt werden, denn die klare Mehrheit der Familien wählt von den fünf Varianten die beliebteste Variante, die wirklich am besten ankommt, nämlich die Variante 5 mit den 30 plus 6 Monaten, wobei die 6 Monate vom Partner in Anspruch genommen werden müssen. In vielen Fällen kann sie aber der zweite Elternteil aus beruflichen oder aus finanziellen Gründen nicht in Anspruch neh­men. Außerdem benachteiligt dieses System auch Alleinerzieherinnen und Alleinerzie­her.

Daher fordern wir, dass die Teilregelung gestrichen und die Auszahlung des Kinderbe­treuungsgeldes dieser Variante generell auf 36 Monate ausgedehnt wird (Beifall bei der FPÖ), egal, welcher Elternteil, ob die Mutter oder der Vater, diese Variante des Be­treuungsgeldes in Anspruch nehmen möchte, denn die Eltern wissen selbst, wie sie sich das einteilen, und die Familien sollen darüber selbst entscheiden können.

Zur Karenzzeit: Der arbeitsrechtliche Kündigungs- und Entlassungsschutz endet der­zeit mit dem zweiten Geburtstag des Kindes. Das ist unlogisch, denn der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für einen Elternteil geht bis zum 30. Lebensmonat des Kindes, und damit entfällt jeglicher arbeitsrechtliche Schutz für die letzten sechs Monate. Auch hier fordern wir eine Verlängerung der Karenzzeit von zwei auf drei Jahre. (Beifall bei der FPÖ.)

Nun zur Krankenversicherung: Der Versicherungsschutz für Mütter und Kinder endet ja mit der gewählten Variante, also spätestens nach 30 Monaten. Mutter und Kind sind danach schutzlos, wenn es keinen Partner gibt. Auch da fordern wir eine Ausweitung des Versicherungsschutzes für alle Kinderbetreuungsgeld-Varianten auf drei Jahre. Mit diesem Antrag wollen wir erreichen, dass Mütter zumindest die ersten drei Jahre bei ih­ren Kindern bleiben können, wenn sie das wollen, ohne dabei materielle, arbeitsrechtli­che und versicherungsrechtliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.

Ganz kurz möchte ich auf die Grünen im Ausschuss eingehen. Frau Musiol, Sie wollen das Wort „Wahlfreiheit“ nicht mehr hören. Da frage ich mich schon: Was wollen Sie dann? Wollen Sie alle verpflichten? (Abg. Musiol: Nicht in diesem Zusammenhang!) Wollen Sie die Kinder sobald wie möglich in Fremdbetreuung geben? Wollen Sie unse­re Kinder verstaatlichen? (Abg. Musiol: Ich erkläre es Ihnen dann noch einmal!) – Ge­nau das wollen wir nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Familien können sich selbst organisieren, sie wissen genau, was für ihr Kind gut ist. Dazu brauchen wir nicht die Grünen, und auch unsere Kinder brauchen dazu nicht die Grünen! (Beifall bei der FPÖ.)

13.22

 


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