Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich bemerke keinen Wunsch der Berichterstatterin beziehungsweise des Berichterstatters nach einem Schlusswort.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 87 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist Einstimmigkeit.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist wiederum Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herauslösung bedingt beziehungsweise teilweise familienrelevanter Leistungen aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist somit abgelehnt.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Strasser, Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herstellung von Rechtssicherheit für Menschen mit Behinderung im Bereich der erhöhten Familienbeihilfe bei Scheitern eines Arbeitsversuches.
Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist Einstimmigkeit. Der Antrag ist somit angenommen. (E 16.)
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Verankerung der jährlichen Anpassung der Familienbeihilfe an die Inflation.
Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit nicht angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 117 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Bericht des Familienausschusses über den Antrag 291/A(E) der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Echte Wahlfreiheit für unsere Mütter“ (118 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Familienausschusses über den Antrag 305/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wahlfreiheit für unse-
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