Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 82

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letzten Kind war es so – der Vater das Kindergeld in Anspruch nimmt, und zwar gänz­lich, da soll es keinen Nachteil geben. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Zweiten, zur Wahlfreiheit im Allgemeinen: Ich erwähne immer wieder gerne und bin stolz darauf, dass dieser Begriff der „Wahlfreiheit“ das erste Mal aus freiheitlichem Mund in die Debatte über Kinderbetreuung eingeworfen worden ist. Es war in den neunziger Jahren – vielleicht erinnern sich manche –, da war die Diskussion in einer Sackgasse angelangt. Da waren jene, die gesagt haben: Wir wollen mehr Kinderbe­treuungseinrichtungen! – das waren natürlich Sie (in Richtung SPÖ und Grüne) –, und auf der anderen Seite damals noch die ÖVP – sie ist ja immer zehn Jahre hinten nach, und dann hat sie 80 Prozent von den Sozialisten übernommen – in einem sozusagen konservativen Gewande, die gesagt hat: Nein, wir wollen auch die Betreuung zu Hau­se, vor allem durch die Mutter fördern! Da gab es kein Vor und Zurück mehr, und da haben wir gesagt: Lassen wir doch jene entscheiden, die davon wirklich betroffen sind, übergeben wir die Entscheidung den Eltern!

Das war die Geburtsstunde der „Wahlfreiheit“, und darauf sind wir bis heute stolz und daran halten wir auch bis heute fest. (Beifall bei der FPÖ.)

Es steht nicht nur in der Verfassung, sondern es ist auch tatsächlich so: Die Entschei­dung über die Erziehung ihrer eigenen Kinder ist ein elementares Recht jedes Eltern­paars. Auch deswegen, weil es dann, wenn etwas schiefgeht, meistens fürchterlich ist. Wenn die Bindung zwischen Eltern und Kindern nicht gelingt, dann sind die, die daran leiden, die Eltern, und zwar in einer elementaren Weise. Und auch das sage ich hier einmal, insbesondere was die Betreuung der ganz Kleinen betrifft: Die Bindung zwi­schen Mutter und Kind ist die engste Bindung, die es geben kann. Wenn die gekappt ist, ist alles kaputt. (Beifall bei der FPÖ.)

Auch deswegen legen wir großen Wert darauf, dass unter Wahlfreiheit vor allem auch die Wahlfreiheit zwischen den Betreuungseinrichtungen außer Haus und der Betreu­ung in der Familie gesehen wird. Und diese Wahlfreiheit besteht natürlich nur dann – Frau Kollegin Musiol, ich bin sicher nicht mit Ihnen einer Meinung, ich weiß schon, was Sie jetzt sagen werden –, wenn sie ohne ökonomischen Zwang erfolgen kann. Wenn ich ausschließlich Kinderbetreuungseinrichtungen schaffe und dann sage: Geht arbei­ten, liebe Leute, ihr habt ja die Möglichkeit, es gibt die Kinderbetreuungseinrichtung, und wir verschaffen euch über das AMS einen Arbeitsplatz!, ist diese Wahlfreiheit nicht gewährleistet. Denn es gibt viele junge Mütter – das sagt auch jede Umfrage – und üb­rigens auch Väter, die sagen, könnten sie es ohne ökonomischen Zwang tun, würden sie ihre Kinder lieber länger zu Hause betreuen, als dies heute möglich ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Daher keinen Rückbau des Kinderbetreuungsgeldes, sondern vielmehr einen Ausbau. Ich meine, dass wir uns nichts vergeben, wenn wir als Demokraten die Stimme der jun­gen Menschen ernst nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.37


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte. (Abg. Jarolim – in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Abg. Musiol -: Frau Musiol, vielleicht kann man das ein bisschen korrigieren, was da jetzt im Raum steht!)

 


13.37.28

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Jaro­lim, ich finde es auch sehr erfreulich, dass schon auf mich repliziert wurde, bevor ich überhaupt noch eine Rede gehalten habe. Das zeigt, dass meine Aussagen im Aus­schuss in Erinnerung geblieben sind. Es passiert ja nicht oft, dass Ausschussdebatten ernst genommen werden. (Abg. Gartelgruber: Bei uns immer!) Natürlich würde es mich mehr freuen, wenn ich Sie damals schon überzeugt hätte, aber ich gebe es na­türlich nicht auf, denn der stete Tropfen höhlt den Stein. (Beifall bei den Grünen.)

 


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