Lassen Sie mich das mit der „Wahlfreiheit“ noch einmal erklären. Es mag sein, Frau Abgeordnete Rosenkranz, dass die FPÖ die Erste war, die das Wort im Zusammenhang mit Kinderbetreuung eingebracht hat. Damals war ich noch nicht in der Politik, und ich muss zugeben, wie wahrscheinlich ein Großteil der ÖsterreicherInnen habe ich die politische Debatte nicht mit dieser Akribie verfolgt, wie Sie das jetzt rückblickend getan haben. Aber das Wort „Wahlfreiheit“ hat die FPÖ nicht erfunden, genauso wie sie das Wort „Freiheit“ nicht erfunden hat, auch wenn es in ihrem Namen steht. (Beifall bei den Grünen.)
Ich möchte hier noch einmal erklären, was ich unter „Wahlfreiheit“ im Zusammenhang mit Kinderbetreuung verstehe, und das habe ich auch im Ausschuss gesagt. (Abg. Walter Rosenkranz: Sie haben das Wort „grün“ erfunden, und zwar hinter den Ohren!) Von „Wahlfreiheit“ kann man doch erst dann sprechen, wenn alle Rahmenbedingungen geschaffen sind. Dazu gehören zum einen ausreichend viele qualitative Plätze und zum anderen natürlich – da gebe ich Ihnen ja recht – die ausreichenden Angebote auf dem Arbeitsmarkt, um ein existenzsicherndes Einkommen zu lukrieren und dann diese oder jene Variante wählen zu können.
Wir sind ja, was die Problembeschreibung betrifft, ausnahmsweise einmal gar nicht so weit auseinander. Auch wir sehen die aktuellen Kinderbetreuungsgeldvarianten als problematisch an. Wir hören von sehr vielen Eltern, die in dieser Situation sind, dass es schwierig ist, sich überhaupt für eine Variante zu entscheiden, weil man gar nicht weiß, was kommt. All diese Diskussionen kennen wir. Und wir sehen natürlich auch das Problem – darauf haben wir schon mehrfach hingewiesen – des Auseinanderklaffens dieser langen Variante mit dem Kündigungsschutz.
Aber unsere Antwort ist eine andere. Wir sagen nämlich vor dem Hintergrund, dass es eben nach drei Jahren des Zuhausebleibens nicht mehr so leicht möglich ist, in den Arbeitsmarkt zurückzukehren, geschweige denn, sozusagen in der eigenen Firma weiter voranzuschreiten, und vor dem Hintergrund, dass alle Frauen, die schon das Pensionsalter erreicht haben, jetzt meinen, es sei unbedingt notwendig, da am Beginn Maßnahmen zu setzen, weil sie jetzt vor der Armut stehen: Schaffen wir die dreijährige Variante ab, aber natürlich nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Plätze geschaffen sind.
Da Sie immer darauf hinweisen, dass die dreijährige Variante die ist, die am meisten in Anspruch genommen wird: Natürlich! Schauen wir uns nur einmal die Kinderbetreuungssituation in Österreich an. Es verwundert doch nicht, dass man sich, wenn man in manchen Regionen solche Plätze oder gar keine Plätze vorfindet, dann dafür entscheiden muss, die dreijährige Variante zu wählen und nicht die zweijährige.
Eines muss ich Ihnen schon sagen: Das, was Sie heute hier bezüglich der Bindung zwischen Mutter und Kind gesagt haben, mag stimmen. Es ist jedoch eine Beleidigung all jener Väter, die sich da sehr wohl einbringen. Es gibt zahlreiche Männer in meiner Umgebung, es gibt auch welche hier im Haus, Kollege Steinhauser zum Beispiel, die gemäß ihrem Selbstverständnis natürlich auch Kindergeld in Anspruch genommen haben, in Karenz gegangen sind. Denen würde ich auf keinen Fall absprechen wollen, dass sie mindestens eine ebensolche Bindung zu ihren Kindern hatten wie die Mütter. Und das gehört hier auch einmal gesagt, dass wir diese beiden Gruppen nicht gegeneinander ausspielen sollten. (Beifall bei den Grünen.)
Zum Thema AlleinerzieherInnen: Auch da sehen wir das Problem ähnlich, aber unsere Antwort ist eine andere; und die ist sehr realitätsnahe. Was machen Alleinerziehende? – In der Regel schaffen sie sich ein anderes Umfeld, nämlich die eigenen Eltern, FreundInnen, Geschwister, die die fehlenden Partner, was die Betreuung betrifft, ersetzen. Warum dehnen wir die Möglichkeit des Kindergeldbezuges nicht auch auf diese sozialen Eltern aus, ob das jetzt Großeltern sind, neue Partner oder wer auch im-
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