Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 84

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mer? Diskutieren wir doch darüber. Sprechen wir auch darüber, warum Väter, die nicht mehr im gemeinsamen Haushalt leben, und in der Regel sind das die Väter, vom Kindergeldbezug ausgeschlossen sind, nicht in Karenz gehen können. Auch das ge­hört geregelt. Wir leben in einer Zeit, in der eben viele Paare nicht mehr ihr Leben lang zusammen bleiben, ja sich sogar am Anfang schon trennen, wenn das Kind noch ganz klein ist. Für diese Situationen muss man Antworten finden.

Ein Letztes noch zum Berndorfer Modell: Wir lehnen es schlichtweg ab, denn das Berndorfer Modell ist eines, bei dem der Bürgermeister und der Gemeinderat versu­chen, sich aus ihrer Verpflichtung herauszukaufen, qualitativ hochwertige Kinderbe­treuungseinrichtungen zu schaffen. Kinderbetreuungseinrichtungen sind eben auch nicht nur Betreuungseinrichtungen, da ist der Begriff schon falsch, den ich gerade ver­wendet habe. Es geht auch um Bildung, und die steht allen Kindern zu. Da geht es nicht darum, dass man mit den Kindern keine Zeit mehr verbringt. Die Vorstellungen, die dazu kreiert werden, sind eigenartig – man hört nicht, wenn das Kind das erste Mal „Mama“ sagt. Das kann auch dann passieren, wenn ich zum Beispiel gerade unter der Dusche stehe oder mein Kind gerade bei meiner Mutter ist. Dann höre ich es auch nicht, wenn das Kind das erste Mal „Mama“ sagt. Hören Sie also auf, in diesem Zu­sammenhang mit solch drastischen Vorstellungen zu operieren. (Beifall bei den Grü­nen.)

13.43


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


13.43.25

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Bezug nehmend auf die Ausführun­gen meiner beiden Vorrednerinnen muss ich sagen, ich habe den Eindruck, dass die Maßnahmen der Bundesregierung und auch der ÖVP goldrichtig sind, die sich da in der Mitte positionieren zwischen den fundamentalistischen Positionen in die eine, aber auch in die andere Richtung. Man könnte sagen, da fließen noch ganz andere Überle­gungen mit ein. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Walter Rosenkranz: Also Durchschnitt!)

Initiativen zum Wohle der Kinder und Eltern zu setzen, wie das im Entschließungsan­trag der Freiheitlichen formuliert ist, bedeutet, und das sieht man da ganz eindeutig be­stätigt, nicht unbedingt das Beste für die Familien zu tun. Man spricht von Wahlfreiheit für die Eltern, aber genau das Gegenteil würde mit diesem Antrag erreicht werden. Wahlfreiheit heißt nämlich, verschiedene Möglichkeiten für die Kinderbetreuung, für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes anzubieten. Und die Familie kann je nach per­sönlichen Bedürfnissen und Notwendigkeiten entscheiden, welche Variante gewählt wird. Im Regelfall besteht eine Familie doch noch aus Mutter, Vater und Kindern.

Es gibt in Österreich viele verschiedene Modelle, vier Pauschalvarianten mit den 30 plus 6 Monaten, 20 plus 4 Monaten, 15 plus 3 Monaten und 12 plus 2 Monaten und das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld mit den 12 plus 2 Monaten. Und der Vollständigkeit halber darf man dazusagen: Mehr als zwei Fünftel, nahezu 42 Prozent, beziehen Kinderbetreuungsgeld über die Langvariante, das heißt 30 plus 6 Monate. Und es ist für uns kein Thema, diese Variante anzutasten oder abzuschaffen. (Beifall bei der ÖVP.)

Bemerkenswert ist auch, dass sich rund ein Fünftel in der einkommensabhängigen Va­riante findet.

Es ist also wichtig, dass man weiterarbeitet, um das weiterzuentwickeln. Vom Ministe­rium wird daran gearbeitet; das ist ganz wesentlich. Diese Weiterentwicklung ist ent­scheidend, denn wenn wir Wahlfreiheit haben wollen, dann müssen wir dieser Wahl­freiheit in der Praxis entgegenkommen und diese noch besser als bisher gestalten, und


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