Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 32 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Ziffer 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (26 d.B.): Waffenhandelsvertrag (102 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.
16.12
Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute den Waffenhandelsvertrag, den ersten, den es global gibt und der weltweit geschlossen worden ist. Mit dem heute hier anstehenden Beschluss setzen wir einen bedeutenden Schritt zur Kontrolle des illegalen Waffenhandels, und wir fordern auch Verantwortungsbewusstsein beim Waffenhandel ein. Der Vertrag ist nicht ganz perfekt, Österreich und die Europäische Union hätten sich in einigen Bereichen stärkere Regelungen gewünscht, dennoch ist das ein erster wichtiger und bedeutender Schritt zur Lösung der gravierenden humanitären Probleme, die der bisher kaum regulierte internationale Handel mit Waffen verursacht.
Gerade die dramatische Situation in den verschiedensten Krisenherden auf unserer Welt unterstreicht, wie wichtig es ist, den durch den verantwortungslosen Waffenhandel entstehenden Problemen hohe rechtliche Standards entgegenzusetzen.
Jetzt geht es darum, dass dieses wichtige Vertragswerk so bald wie möglich völkerrechtlich in Kraft tritt, und dazu ist die Ratifikation durch mindestens 50 Staaten notwendig. Die Generalversammlung der UNO in New York hat bereits im vergangenen Jahr das erste globale Waffenhandelsabkommen angenommen. 154 Staaten haben für diesen Waffenhandelsvertrag gestimmt. Nur Syrien, Nordkorea und der Iran haben dagegen gestimmt, und 23 Länder, darunter allerdings auch China und Russland, enthielten sich.
Laut Vertrag ist etwa zu prüfen, ob bei grenzüberschreitenden Waffengeschäften mit den gelieferten Systemen schwere Menschenrechtsverletzungen begangen werden können. Es soll auch verhindert werden, dass Waffen in die Hände von Terroristen und des organisierten Verbrechens gelangen. Verboten sind Waffenexporte, wenn damit Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder andere Kriegsverbrechen begangen werden können. Umfasst werden schwere Waffensysteme wie Panzer, Kampfhubschrauber, Feldhaubitzen und Kriegsschiffe, aber auch – doch hier mit Einschränkungen – leichte Waffen wie Sturmgewehre, Granatwerfer und Panzerfäuste.
Ziel dieses Vertrages ist es, die höchstmöglichen gemeinsamen internationalen Normen für die Regelung oder die Verbesserung der Regelung des internationalen Handels mit konventionellen Waffen zu schaffen, den unerlaubten Handel mit konventionellen Waffen zu verhüten und zu beseitigen und deren Umlenkung zu verhüten. Dies soll zu dem Zweck geschehen, dass Weltfrieden herrscht, menschliches Leid gelindert wird
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