Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 126

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zeibeamten, die diese dann bewachen müssen – alles in allem eine gute Sache. – Dan­ke schön. (Beifall beim Team Stronach. – Bravoruf des Abg. Pendl.)

16.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Plessl zu Wort. – Bitte.

 


16.08.07

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrte Präsidentin! Geschätzte Innenmi­nisterin! Herr Justizminister! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das heute zur parlamentari­schen Behandlung vorliegende Übereinkommen zur Zusammenarbeit im Bereich Zeu­genschutz wurde im letzten Innenausschuss einstimmig zur Annahme empfohlen. Das freut mich als Polizisten natürlich.

Ziel dieses Übereinkommens ist es, die vertiefte Zusammenarbeit im Bereich Zeugen­schutz zu ermöglichen und die bestehende Situation zu verbessern. Seit unserem Bei­tritt zur Europäischen Union 1995 ist Österreich durch die Erweiterungsprozesse 2004, 2007 und 2013 vom Rand der Europäischen Union in ihr Herz, ins Zentrum der Euro­päischen Union gerückt. In dieser Rolle sucht Österreich natürlich auch Kontakt zu sei­nen östlichen Nachbarn. Wir führen Gespräche, vertiefen die Kontakte und wollen zu­sammenarbeiten. Unsere Wirtschaft benötigt den Export, denn Stabilität und Sicherheit sind uns Österreichern sehr wichtig. Wir suchen daher nicht das Trennende, sondern das verbindende Gespräch mit unseren Nachbarn.

Am heute zur Beschlussfassung vorliegenden Übereinkommen nehmen – das ist schon gesagt worden – Österreich, Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, die Slowa­kei, Slowenien, Tschechien und Ungarn teil, und es basiert – und das freut mich als Österreicher – auf der Initiative des „Forum Salzburg“, an dem vor allem osteuropäi­sche Staaten teilnehmen. Interessant ist – das möchte ich noch anmerken –, dass mitt­lerweile auch Estland diesem Abkommen beigetreten ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Vereinbarung ist sehr wichtig für den Zeugenschutzbereich. Auf der einen Seite wird eine Flexibilisierung der Schutzmaß­nahmen, eine Waffentrage- und Einschreiteerlaubnis auf Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartner geregelt und andererseits, dass es – was schon von meinem Kollegen Pendl angesprochen wurde – eine zentrale Anlaufstelle im Bundesministerium für Inne­res gibt.

Zum Schluss noch eines – denn die organisierte und schwere Kriminalität betrifft ja nicht ausschließlich die Teilnehmerstaaten –: Es besteht auch für alle anderen Mit­gliedstaaten die Möglichkeit, an diesem Übereinkommen teilzunehmen. Und es ist auch sehr wichtig, der in unterschiedlichen Ausprägungen und in unterschiedlicher In­tensität auftretenden organisierten Kriminalität auch in Österreich entschieden entge­genzutreten.

Ich möchte mich zum Schluss noch bei allen Mitwirkenden dafür bedanken, dass die­ses Übereinkommen zustande gekommen ist. Es ist ja auch ein Vorzeigeprojekt, bei Europol wird es als Best Practice vorgestellt, daher ersuche ich die Kollegen um ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.11

16.11.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird seitens der Berichterstattung keines gewünscht.

 


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