Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 125

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reich zahlreiche Behörden einschalten mussten und um Sondergenehmigung ansu­chen mussten – was natürlich Kosten verursacht, das ist keine Frage, aber vor allem ist es langwierig. Es ist ein langwieriger Prozess, muss man sagen, wenn man sich das angesehen hat.

Ich glaube, es ist aufgrund der Entwicklung ganz einfach notwendig, dass wir auch hier europäisch gemeinsam Antworten geben. Es ist für die Strafvollzugsbehörden genauso wie für die Sicherheitsbehörden von enormer Bedeutung, dass wir den internationalen Entwicklungen in diesem Bereich Rechnung tragen. Ich verspreche mir von dieser Maßnahme sehr, sehr viel, geht es doch konkret auch um den Schutz von Menschen, von Personen, um den Schutz von Zeugen.

Ich glaube daher, dass dies ein längst überfälliger Schritt in die notwendige Richtung ist, wodurch sowohl die Justiz als auch die Sicherheitsbehörden schnellere, effizientere und – ich gehe so weit und sage – billigere Abläufe für ihre Arbeit sicherstellen, um die notwendigen Antworten auch auf die internationale Kriminalität – das kann man ruhig so zum Ausdruck bringen – zu geben.

Man könnte hier durchaus auch – und das sollte man nicht verschweigen – einen ver­waltungsreformatorischen Ansatz aufzeigen, denn es macht einen Unterschied, ob wir das europaweit für alle per Gesetz determinieren oder mittels zahlreicher Einzelgeneh­migungen, so wie es in der Geschichte war, vorgehen müssen.

Das heißt, man hat hier mehrere positive Ansätze, und ich glaube, dass das der rich­tige Weg ist, was Europa betrifft, aber vor allem – und davon bin ich zutiefst über­zeugt – der richtige Weg auch für Österreich und vor allem für die Menschen, die da­mit, wenn sie sich für die Gerichte, für die Behörden zur Verfügung stellen, rasch und auch zuverlässig den notwendigen Schutz erreichen.

In diesem Sinne lade ich Sie ein, diesem zeitgemäßen Gesetz Ihre Zustimmung zu ge­ben. (Beifall bei der SPÖ.)

16.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


16.06.11

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mei­ne Dame und Herr Minister! Hohes Haus! Auch wir werden diesem Übereinkommen zustimmen, da es ein sehr vernünftiger Ansatz ist. Es regelt, dass die Vertragspartner Österreich, Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Ungarn, Rumänien, Slowaki­sche Republik und Slowenien im Zeugenschutz zusammenarbeiten. Das heißt, es schafft europaweit die Richtlinien und die Rechtsgrundlagen, um im Zeugenschutz bes­ser arbeiten zu können. Das wird dadurch mit den genannten Staaten vereinfacht. Lei­der ist nicht ganz Europa dabei – das wäre natürlich von Vorteil –, aber das kann ja noch kommen.

Im Übereinkommen wird den Organen der Sicherheitsbehörden der Vertragsparteien zur Intensivierung der polizeilichen Kooperation das Recht zum Einschreiten im jeweili­gen Hoheitsgebiet zugesagt, das Recht, Ausrüstungsgegenstände – die Bewaffnung und so weiter – dabei zu haben. Wir kennen das Ganze von der polizeilichen Nacheile, die es ja im Bereich Deutschland, Schweiz jetzt schon gibt, wo wir Kooperationsver­träge haben, aufgrund deren Polizeibeamte in dem jeweils anderen Hoheitsgebiet tätig werden können und dort die Erstmaßnahmen setzen können. Das stellt eine große Er­leichterung für die Polizei dar, und im vorliegenden Übereinkommen wird das jetzt auch für die Beamten im Zeugenschutzbereich geregelt, was eine vernünftige Sache ist, die wir nur unterstützen können. Mehr Sicherheit für diese Zeugen und auch für die Poli-


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