Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 146

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Karl, Karlsböck, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Kitzmüller, Knes, Königsberger-Ludwig, Kopf, Krainer Kai Jan, Krist, Kucharowits, Kucher, Kunasek, Kuntzl, Kuzdas;

Lettenbichler, Lipitsch, Lopatka, Lueger Angela;

Matznetter, Mayer, Mölzer, Muchitsch, Mühlberghuber, Muttonen;

Neubauer Werner;

Oberhauser, Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;

Pendl, Pfurtscheller, Plessl, Podgorschek, Prammer, Preiner, Prinz;

Rädler, Rasinger, Rauch Johannes, Rauch Walter, Riemer, Rosenkranz Barbara, Ro­senkranz Walter;

Schellenbacher, Schieder, Schittenhelm, Schmid Gerhard, Schmuckenschlager, Schön­egger, Schrangl, Schultes, Sieber Norbert, Singer Johann, Spindelberger, Stefan, Stein­acker, Strache, Strasser;

Tamandl, Themessl, Töchterle, Troch;

Unterrainer;

Vogl;

Weninger, Wimmer, Winter, Winzig, Wittmann, Wöginger, Wurm Gisela, Wurm Peter;

Yilmaz;

Zakostelsky, Zanger.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung meldet sich Herr Ab­geordneter Dr. Matznetter zu Wort. – Bitte.

 


17.20.02

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Ich habe seit zwei Sitzungen einen neuen Platz. Und ich habe beim Hinun­tertragen eine rosa Karte einer anderen Abgeordneten hier eingeworfen, weil ich nicht den Namen kontrolliert habe. Eine Kollegin hat es mir zwar gesagt, aber die Karte war schon drinnen.

Jetzt habe ich meine Karte ordnungsgemäß hineingegeben. Nur: Die andere Karte wurde von der Kollegin nicht abgegeben. Das möchte ich bitte zu Protokoll geben. – Danke.

17.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Das wird somit zu Protokoll genommen und dem Abstimmungsergebnis angefügt. Mehr kann ich dazu nicht tun.

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Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Außen­politischen Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 und erstmals geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005, samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen in 71 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

 


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