Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 156

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Begründung

Die Situation in der Ukraine wird immer instabiler und die Krise spitzt sich weiter zu. Dieser besorgniserregenden Entwicklung muss entschieden entgegengewirkt werden. Jegliche Form von Gewalt und Besetzung ist abzulehnen. Das Genfer Ukraine-Frie­densabkommen vom April 2014 zwischen der Europäischen Union, Russland, der Uk­raine und den USA gilt als Festlegung auf eine schrittweise Deeskalation. Die Ent­waffnung illegal bewaffneter Gruppierungen in allen Regionen, die Räumung besetzter Gebäude und Amnestie wurden vereinbart. Die höchst prekäre Situation in der Ost­ukraine hat sich jedoch keineswegs stabilisiert.

Nach einigen gewaltvollen Auseinandersetzungen mit einigen Toten werden nun Mili­tärinspektoren der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) seit 25.April von bewaffneten pro-russischen Separatisten in der ostukrainischen Provinz­stadt Slowjansk als Gefangene festgehalten. Die bilateral arrangierte militärische Ins­pektion sollte eine Rüstungskontrolle in der kriegsähnlichen Situation im Donezker Ge­biet durchführen.

Österreich hat im bilateralen Dialog, sowie im Rahmen der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, des Europarates und der Organisation für Sicherheit und Zusam­menarbeit (OSZE) weiterhin auf die Gewährleistung von Frieden und Sicherheit für die Menschen in der gesamten Ukraine einzuwirken. Die Sicherstellung demokratischer Standards, eines menschenrechtskonformen Umgangs sowie die Absicherung der Min­derheitenrechte stehen ganz oben auf der politisch-diplomatischen Agenda. Die Be­reitstellung von Expertise in Sachen Neutralität und Bündnisfreiheit, soll von Seiten des BMEIA, sofern von der ukrainischen gewünscht, fortgesetzt werden. Gleichzeitig gilt es auch innerhalb der europäischen Institutionen Überzeugungsarbeit dafür zu leisten, dass eine bündnisfreie Ukraine vielleicht nicht im Interesse der NATO, bestimmt aber im Sicherheitsinteresse der Europäischen Union als Ganzes ist.

Aufgrund der aktuellen politischen Lage ist es nun überdies erforderlich weitere Schrit­te durch gezielte Maßnahmen gegenüber Russland zu setzen. Europa diskutiert über die Möglichkeit von Wirtschaftssanktionen gegen Russland zur Unterstützung des uk­rainischen Partners.

Die deutsche Bundesregierung hat diese Verantwortung bilateral wahrgenommen und blockiert die Ausfuhr von in Deutschland erzeugten Rüstungsgütern, Waffen, Munition, elektronischem Zubehör und Software nach Russland. Die Süddeutsche Zeitung be­richtete am 24. April 2014 über die Anfragebeantwortung der Grünen-Bundestagsfrak­tion an den Bundeswirtschaftsminister Sigmund Gabriel, es gäbe keine Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen von Rüstungsgütern nach Russland aufgrund der Lage in der Ukraine. Es handle sich dabei um einen Gesamtwert von 5,18 Millionen Euro. Die Re­gierung habe darüber hinaus „eine Prüfung eingeleitet, wie mit bereits erteilten Export­genehmigungen umgegangen werden kann“. In „kritischen Fällen“ werde darauf hinge­wirkt, „dass es nicht zu einer Ausfuhr der betroffenen Güter kommt“.

Laut EU-Rüstungsbericht genehmigte die Französische Regierung im Jahr 2012 Aus­fuhren nach Russland im Wert von 118 Millionen Euro. Deutschland kam auf rund 40 Millionen Euro, wobei etwa die Hälfte auf Kleinwaffen entfiel. An dritter Stelle stand Großbritannien mit Ausfuhr-Genehmigungen im Wert von etwa zehn Millionen Euro. Russland steigert seit Jahren kontinuierlich die Ausgaben für Rüstung und Waffen, doch dass dies vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Situation in der Ukraine mit eu­ropäischer Unterstützung oder Bereicherung geschieht, muss verhindert werden. Die Verschärfung der Maßnahmen gegen Moskau im Bereich Rüstung, Waffen und Tech­nologien nach deutschem Vorbild, soll Österreich klar und deutlich auf bilateraler Ebe­ne, sowie im Rahmen der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, des Europa­rates und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) einfordern.

 


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