Fakten zur Kenntnis zu nehmen und sich nicht mittels Budget über etwas hinwegzuschmuggeln. Ich sage absichtlich nicht „Budgetlügen zu betreiben“, Herr Präsident Kopf, ich sage es absichtlich nicht! (Heiterkeit.)
Meine Damen und Herren, Sie schummeln sich über die Tatsache hinweg – korrektes Deutsch soll man sprechen –, dass, unabhängig davon, was wir politisch hier beschließen, alleine der finanzielle Aufwand für die Lehrerinnen- und Lehrergehälter aufgrund der Gehaltsprogression pro Jahr 5,54 Prozent, Herr Präsident, ausmacht und Sie diese Budgetsteigerungen – dieses simple Faktum, es ist ja fast naturgesetzlich, dieses Faktum – in keiner Weise berücksichtigen. Wir haben insofern beim Bildungsbudget an sich ständig eine Erosion statt einer Verbesserung. (Beifall bei den Grünen.)
Das ist wieder so ein Knackpunkt, und das lerne ich immer in Gesprächen mit Ihnen, Herr Präsident, in Diskussionen im Rechnungshofausschuss. Sie machen uns immer wieder klar, dass eines wesentlich ist – das gilt sowohl für den Kindergartenbereich als auch für den Volksschulbereich oder für den weiterführenden schulischen Bereich –: klare Ziele und Evaluierungen. Das ist ja die Kritik, es wurde im Kindergartenbereich nicht evaluiert. Es wurde beim BIFIE teilweise die Zielsetzung nicht klar gesetzt, beziehungsweise gab es Doppelstrukturen. Das kostet, und es kostet umso mehr, wenn auch noch das Controlling fehlt.
Das ist sozusagen ein Dreischritt, den ich bei diversen Bildungsberichten beobachten kann, die der Rechnungshof liefert, nämlich dass das nicht erfolgt ist, dass zum Beispiel die Wirkungsorientierung nicht eingehalten wird, dass Vorgaben nicht eingehalten werden, dass Geld unzweckmäßig verwendet wird, gerade im Kindergartenbereich. Da hat ja sogar der Bund diese 12 Millionen € – eine Kollegin hat es ja schon erwähnt – für Evaluierungen bereitgestellt. Diese wurden nicht vorgenommen, das Geld ist versandet.
Gegen diese Sandpolitik müssen wir ankämpfen, denn nicht nur jeder Euro ist wertvoll für die Bildung, es ist auch jeder Euro wertvoll für das Budget. Insofern gehören einfach die Grundsätze des Rechnungshofes, die Zweckmäßigkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Aufgabenorientiertheit, in die Grundbibel jedes einzelnen Abgeordneten geschrieben, das muss ich sagen! (Beifall bei den Grünen.)
Damit bin ich jetzt bei der Pflichtlektüre jeder und jedes Abgeordneten, nämlich dem Bundesvoranschlag 2014 und 2015. Ich habe mir extra meinen Redebeitrag jetzt für den Schluss aufbehalten, weil ich das nicht morgen ansprechen werde, sondern heute in Anwesenheit des Rechnungshofpräsidenten noch einmal die Trommel rühre, dass Sie diesem Budgetvoranschlag – ich sage es jetzt gleich, Untergliederung 06, Teilheft Rechnungshof – bitte nicht zustimmen, und zwar aus drei ganz einfachen Gründen. (Zwischenruf des Abg. Jarolim.)
Der Rechnungshof ist bereits im Budget 2013 zur Ader gelassen worden. Es ist bereits die Dotierung eigentlich entsprechend den Erfordernissen zurückgenommen worden, denn – ich kann es Ihnen im Detail sagen – an sich muss der Rechnungshof jetzt mehr an Sozialleistungen und Sozialversicherungskosten beitragen. Das wurde nicht refundiert. Wir haben also praktisch endlich, wie im Schulbereich, eine indirekte Kürzung, die aber 2 Millionen € beträgt, wenn nicht sogar im Jahr 2013 schon 3 Millionen € betragen hat.
Statt dass wir dem 2014 und 2015 gegensteuern, wird diese Fehlsteuerung noch verstärkt. Das können wir nicht zur Kenntnis nehmen, vor allem nicht als Parlament und ParlamentarierInnen, die wir dringend darauf angewiesen sind, dass die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes vollständig ist. Da sind wir beim Stellenplan. Es sind im Rechnungshof bei gleichzeitiger Aufgabenvermehrung des Rechnungshofs mindestens 40 Stellen zu wenig besetzt.
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