Die Ausgaben/Auszahlungen im Globalbudget Unterricht sind im Zeitraum 2009 bis 2013 um 13,5 Prozent gestiegen, das heißt um 5,4 Prozent höher als die Auszahlungen beim Gesamthaushalt. Gleichzeitig ist die Schülerzahl in diesem Zeitraum um 3,4 Prozent zurückgegangen. Trotz – man kann sagen – überdurchschnittlichem Input ist aber der Output unterdurchschnittlich, wie internationale Studien zeigen, und das, obwohl das Lehrer-Schüler-Verhältnis in Österreich überdurchschnittlich gut ist.
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass in der Sekundarstufe I, das heißt in jener der 10- bis 14-Jährigen, in Österreich auf einen Lehrer 9 Schüler kommen. Im OECD-Durchschnitt sind es 13,2.
Betrachtet man die Sekundarstufe II, das heißt jene der 14- bis 19-Jährigen, dann sieht man, dass in Österreich auf einen Lehrer 10,1 Schüler kommen, im OECD-Schnitt sind es 13,9.
Offensichtlich – das zeigen die Leistungen – kommt aber das Geld nicht an: trotz sehr guter, überdurchschnittlicher Mittelausstattung, trotz überdurchschnittlich gutem Lehrer-Schüler-Verhältnis.
Eines der Probleme ist die Kompetenzzersplitterung, die wir im Schulwesen haben, die zu Ineffizienzen, Doppelgleisigkeiten und Interessenkonflikten führt. Nicht zuletzt hat die OECD darauf hingewiesen, dass bedingt durch das gegliederte Schulsystem, das heißt durch die Kompetenzzersplitterung, die Leistungsunterschiede der Schülerinnen und Schüler in Österreich etwa doppelt so groß sind wie im OECD-Schnitt.
Ein weiterer Grund dafür ist natürlich auch, dass die österreichischen Lehrerinnen und Lehrer im internationalen Vergleich unterdurchschnittlich wenig unterrichten. Beträgt die Unterrichtszeit in der Sekundarstufe I in der OECD 709 Stunden, so liegt diese in Österreich bei 607 Stunden. Betrachtet man die Sekundarstufe II, so ist der OECD-Schnitt bei der Unterrichtszeit 664 Stunden, in Österreich liegt sie bei 569 Stunden.
Die Lehrpersonen unterrichten in Österreich rund ein Drittel ihrer Tätigkeit, ein Drittel benötigen sie für Vorbereitungen und Nachbereitungen, ein Drittel in diesem Fall für sonstige Tätigkeiten beziehungsweise administrative Tätigkeiten.
Reformen sind daher unabdingbar. Das Schulsystem aus dem Jahr 1962 ist nicht mehr zeitgemäß.
Prinzipiell sieht die Verfassung vor, dass eben gerade das Schulwesen in die Grundsatzkompetenz beziehungsweise Generalkompetenz des Bundes fällt. Beim Lehrerdienstrecht ist die Vollziehung ausgelagert in den Bereich der Länder. Bei der Diensthoheit und gleichzeitig bei der Behördenzuständigkeit haben wir eine Kompetenz der Länder im Bereich der Gesetzgebung, aber auch im Bereich der Vollziehung. Dies führt zu neun Landeslehrerdiensthoheitsgesetzen, zu Bürokratie, Kontrolllücken und Ineffizienzen.
Wohin das führt, zeigt sehr gut die Neue Mittelschule, da einer der Kernpunkte der Neuen Mittelschule ein verschränkter Personaleinsatz zwischen Landeslehrern und Bundeslehrern ist.
Die derzeitigen kompetenzrechtlichen Unterschiede führen dazu, dass zwar ein gleicher Lehrplan besteht, aber Bundeslehrer und Landeslehrer unterschiedliche Ausbildungen haben, unterschiedliche Fortbildungsverpflichtungen haben, unterschiedliche Gehälter haben, unterschiedliche Unterrichtsverpflichtungen haben, unterschiedliche Aufnahmebedingungen haben. In letzter Konsequenz führt dies auch dazu, dass sie ein unterschiedliches Pensionsantrittsalter haben, weil Bundeslehrer und Landeslehrer die Hacklerregelung in unterschiedlichem Maße in Anspruch genommen haben.
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