das Beschäftigungsausmaß von 5 200 vollbeschäftigten Lehrern wird für Dauermehrdienstleistungen aufgewendet. 70 Prozent der Lehrpersonen leisten Dauermehrdienstleistungen, 80 Prozent mehr als sechs Werteinheiten pro Woche, einige sogar die doppelte Lehrverpflichtung.
Schulorganisatorische Maßnahmen, Senkung der Klassenschülerhöchstzahl, Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Tagesbetreuung sowie die Einführung der Neuen Mittelschule wirken sich auch massiv auf die Personalsituation aus. Allein für die Einführung der Neuen Mittelschule sind 3 000 zusätzliche Lehrer, für die anderen Maßnahmen mehr als 1 500 Lehrer erforderlich. Aber eine für die Feststellung der Wirksamkeit erforderliche Evaluierung wurde vor der flächendeckenden Einführung nicht durchgeführt.
Allein für leitende, administrative, unterstützende und technische Tätigkeiten wurden 2 500 Lehrer im Schuljahr 2012/2013 vom Unterricht abgezogen, also für Tätigkeiten, die von Verwaltungspersonal wesentlich günstiger ausgeübt werden könnten.
Die angespannte Personalsituation erforderte auch, dass Sonderverträge abgeschlossen wurden, und zwar mit Lehramtsstudenten, die die Lehramtsprüfung noch nicht abgelegt haben, und dass selbst pensionierte Lehrer wiederum in den Dienststand gestellt werden mussten.
Die Dauermehrdienstleistungszulagen im Ausmaß von 5 200 Vollbeschäftigungsäquivalenten machten sichtbar, dass eine Anhebung der Lehrverpflichtung vertretbar ist, und gleichzeitig auch, dass eine Anhebung im internationalen Vergleich auch geboten ist.
In letzter Konsequenz möchte ich doch noch ausführen, dass die Prüfung der Finanzierung der Landeslehrer zeigt, dass die Kompetenzbereinigung dringend notwendig ist. Neun Landeslehrerdiensthoheitsgesetze führen zu Ineffizienzen und Doppelgleisigkeiten. Das zeigte sich unter anderem bei der Erstellung und Genehmigung der Stellenpläne, bei der Budgetplanung und beim Budgetvollzug, bei der Dienstzuteilung und Mitverwendung beim Landeslehrercontrolling. Die Vielschichtigkeit des Schulwesens zeigt sich auch in der Bandbreite der zuständigen Schulbehörden: Schulbehörden im Bereich der Ämter der Landesregierungen, der Bezirksverwaltungsbehörden, Schulbehörden des Bundes und gleichzeitig eigens eingerichtete Behörden.
Die Kompetenzzersplitterung führt auch
dazu, dass derjenige, der sich nicht an die Vereinbarungen hält,
gleichzeitig dafür belohnt wird. Wenn ein Land den Stellenplan nicht
einhält und zusätzliche Lehrer anstellt, dann hat der Bund erhebliche
Mehrkosten zu tragen. Denn der Bund zahlt die Gehälter und die Länder
refundieren nicht die tatsächlichen Kosten, sondern die Normkosten,
die 39 000 € betragen, die tatsächlichen Kosten liegen im
Schnitt bei 56 000 €. Die Differenz macht allein im Schuljahr
2009/
2010 33 Millionen € aus. Das heißt, es wäre
notwendig, die Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung entsprechend
zusammenzuführen. Die derzeitigen Reformen reichen dafür
sicherlich nicht aus.
Das Bundesrahmengesetz für die Einführung der neuen Ausbildung der Pädagoginnen und Pädagogen tritt sukzessive bis 1. Oktober 2019 in Kraft, das neue Dienstrecht verpflichtend bis zum Schuljahr 2019/2020. Bis dahin sind 6 000 neue Lehrer anzustellen. Das heißt, der derzeitige Zustand, dass eine Ungleichbehandlung zwischen Bundeslehrern und Landeslehrern vorliegt, wird in den nächsten 30 Jahren fortgeschrieben.
Die Anhebung der Dienstverpflichtung der Lehrer auf 22 Wochenstunden wird so bewerkstelligt, dass davon bereits zwei Stunden für Klassenvorstandstätigkeiten und Beratungstätigkeiten angerechnet werden. Das heißt, die Folge ist, dass eine Anhebung der Unterrichtszeit auf internationales durchschnittliches Niveau nicht durchgeführt wird. Gleichzeitig werden Aufzeichnungen für Vorbereitung und Nachbereitung, für Be-
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