ratungsstunden und für sonstige Tätigkeiten nicht festgelegt. Die Nachvollziehbarkeit der Leistungserbringung ist daher erschwert. Eine Jahresarbeitsnorm fehlt.
Die Nichtdurchführung – auch das wurde angesprochen – von Evaluierungen, nämlich bei der Neuen Mittelschule, stellt ein Beispiel dafür dar, dass man sich dadurch die Möglichkeit nimmt, die Ergebnisse dafür zu nutzen, um entsprechend steuern zu können.
Aus der Sicht des Rechnungshofes brauchen wir daher dringend strukturelle Reformen, um die Zukunft des Bildungswesens im internationalen Vergleich, wo der Mitteleinsatz überdurchschnittlich ist, in Richtung einer Wettbewerbsfähigkeit und einer Zukunftschance zu führen. Wir brauchen Reformen, damit die knapper werdenden Mittel auch in Zukunft besser eingesetzt werden.
Die Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass in den Jahren 2009 bis 2013 die Steigerung im Bildungsbereich jährlich im Schnitt 3,17 Prozent betragen hat. In Zukunft wird mit dem heute vorgelegten Finanzrahmengesetz für die Jahre 2014 bis 2018 die Steigerung 0,7 Prozent betragen. Wenn wir die strukturellen Reformen nicht durchführen, dann führt das genau dazu, dass wir die Strukturen füttern und gleichzeitig auf die Kinder vergessen. Das sollte meines Erachtens nicht der Fall sein.
Genau das wäre auch im Bereich der Kinderbetreuung notwendig, wo man in der Vergangenheit beispielsweise 280 Millionen € aufgewendet hat, um die Gratiskindergartenpflicht einzuführen. In letzter Konsequenz wurden damit zusätzlich 2 350 Fünfjährige in die Kinderbetreuung gebracht. Es wäre zweckmäßig, zu evaluieren, inwieweit dieses Geld tatsächlich Wirksamkeit entfaltet hat und gleichzeitig auch zielgerichtet eingesetzt wurde.
Ein wesentliches Problem ist, dass die erforderlichen, vorgesehenen Evaluierungen – die Halbzeitevaluierung, Evaluierung der Tagesmütterbetreuung, Bewertung, inwiefern die Gratiskindergartenpflicht Chancen der Kinder verbesserte – nicht durchgeführt wurden. Wenn wir in Zukunft diese Bewertungen nicht durchführen, dann wird das Geld wie in der Vergangenheit dort versickern, wo es nicht hingehört, nämlich in den Strukturen, und wir werden es nicht mehr haben für die Betroffenen.
Aus diesem Grund ersuche ich Sie – meine Ausführungen waren heute etwas länger –, die Tatsache, dass 17 Prüfungsergebnisse auf der Tagesordnung stehen, dafür zu nützen, dass die Reformen endlich angegangen werden, um Österreich eine Zukunftschance zu geben. – Ich danke Ihnen. (Allgemeiner Beifall.)
19.56
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-13 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer hierfür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-18 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer hierfür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig und somit angenommen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite