Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 75

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Um auch in diesen Fällen einen Gleichklang mit dem GGG herzustellen, wird § 4 Abs 2 Z 1 GrEStG wie folgt ergänzt: „d) bei Grundstücksübertragungen zwischen einer Ge­sellschaft und ihrem unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafter.“

Im Übrigen dient diese Ergänzung dazu, um einen klaren Widerspruch mit den Er­läuterungen (ErläutRV 101 BlgNr XXV. GP Seite 3) zu beseitigen. Die diesbezüglichen Erläuterungen lauten wie folgt: „Die Neuregelung soll im Interesse der Verwaltungs­ökonomie und der Einfachheit für die selbstberechnenden Parteienvertreter die schon in Geltung stehende Regelung im § 26a Gerichtsgebührengesetz (GGG) übernehmen; es soll daher sowohl für die Grunderwerbsteuer als auch für die gerichtliche Eintra­gungsgebühr dieselbe Bemessungsgrundlage gelten.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


12.10.23

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Mit dem vorliegenden Budget setzt die Bundesregierung die erfolgreiche Budgetpolitik der letzten Jahre fort. (Ironi­sche Heiterkeit bei der FPÖ.)

Wir wissen, dass wir im europäischen Vergleich bei fast allen Kennzahlen unter den besten Ländern in der Europäischen Union sind – mit der geringsten Arbeitslosigkeit, mit einer der höchsten Wachstumsraten. (Abg. Rossmann: Mit einer Belastung des Faktors Arbeit zum Beispiel!) Österreich ist eines der wenigen Länder, die heute, nach der Krise, mehr Arbeitsplätze haben als vor der Krise. In fast allen Ländern der Euro­päischen Union gibt es heute weniger Arbeitsplätze als noch 2008, 2009.

Unser Weg stellt sich aufgrund der Fakten, aufgrund der Zahlen als erfolgreich dar, und dieser Weg soll mit diesem Budget fortgesetzt werden. Wir als SPÖ-Parlaments­fraktion unterstützen ihn jedenfalls hier in diesem Haus.

Das Grundmotto der Budgetpolitik der letzten Jahre war immer, zu schauen, dass Ar­beit und Beschäftigung im Vordergrund stehen. Und aufgrund dessen ist vernünfti­gerweise nicht nur gespart, sondern auch investiert worden. Wir geben wesentlich mehr Geld für Bildung aus als noch vor fünf Jahren, wesentlich mehr Geld für die In­frastruktur, wesentlich mehr Geld für Forschung und Entwicklung als früher. Das heißt, in Zukunftsbereiche wird investiert.

Auch in diesem Budget gibt es wieder Schwerpunktsetzungen, nämlich im Bereich Pflege, im Bereich Wohnbau. Auch für den Ausbau von Ganztagsschulen gibt es mehr Geld, als noch vor einem Jahr vorgesehen war, nämlich 110 Millionen € heuer statt 80 Millionen und 160 Millionen im nächsten Jahr statt 80 Millionen. Das heißt, auch in diesem Budget wird der Weg des Investierens fortgesetzt.

Natürlich sparen wir auch, dort, wo es sinnvoll ist, dort, wo es geht, in der Verwaltung. Als Beispiel dafür nenne ich die Verwaltungsreform in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Über 100 Sonderbehörden wurden aufgelöst, und ein neues Bundesverwaltungsge­richt wurde geschaffen. Das heißt, wir sparen in der Struktur, sparen in der Verwaltung.

Und – dritter Punkt – wir schauen auch, dass wir einnahmenseitig eine gerechtere Ver­teilung der Steuerlast haben. Wir haben ja in den letzten fünf Jahren, in der letzten Le­gislaturperiode, die Steuern und Abgaben auf Arbeit um 3 Milliarden € gesenkt und gleichzeitig Steuern auf Vermögen und Kapital erhöht oder auch neu eingeführt, weil wir eben diese Schieflage haben, dass die Steuern und Abgaben auf Arbeit viel zu hoch sind und die Steuern auf Kapital und Vermögen viel zu niedrig.

Auch dieser Weg wird mit diesem Budget fortgesetzt. Wenn Sie sich das genau an­schauen, dann können Sie sehen, dass es eine Reihe von Einschränkungen bei der


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