Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 98

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bringt einen Murks wie schon der Beamtenentwurf zur Novelle. Er baut weiterhin auf veralteten Einheitswerten im Falle von Schenkungen und im Falle von Erbschaften auf. Das ist kritisiert worden von namhaften Verfassungsrechtlern unseres Landes, auch von Werner Doralt, selbst vom Verfassungsdienst. Und was legt uns jetzt die Regie­rung für eine Regierungsvorlage vor? – Wiederum eine, die auf veralteten Einheitswer­ten aus dem Jahre 1973 aufbaut. Das ist ein Entwurf, der mit hoher Wahrscheinlichkeit wiederum verfassungswidrig ist.

In diesem Zusammenhang von Steuergerechtigkeit zu sprechen, wie das Kollege Krai­ner getan hat, das kann ja wohl nur ein Hohn sein. Wenn Sie, Herr Kollege Krainer, eine Vermögensteuer fordern – er ist ja gar nicht mehr im Saal, macht nichts (Abg. Krainer: Er sieht mich nicht trotz Brille!) –, dann müssen Sie aber auch in der Lage sein zu sagen, wie Sie das machen wollen. Ich stelle mir vor, dass man anstelle dieser Reform der Grunderwerbsteuer eine Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer macht, mit der man substanzielle Teile jener Entlastung der Lohn- und Einkommen­steuer finanzieren kann, die Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, aber auch Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP, fordern. Nur tun müssen Sie es! (Beifall bei den Grünen.)

In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Entschließungsantrag der Abgeord­neten Rossmann und Kogler ein:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, dem Nationalrat bis Ende September 2014 zur Finanzierung der angekündigten Senkung des Eingangssteuersatzes in der Lohn- und Einkommensteuer in Richtung 25% einen Gesetzesvorschlag für eine reformierte Erbschafts- und Schenkungssteuer vorzulegen.“

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Wenn Sie diese Entlastung des Tarifes machen, lösen Sie damit substanzielle Wachs­tums- und Beschäftigungsimpulse aus und könnten sich substanzielle Teile Ihres Spar­pakets gänzlich sparen, so auch jene Maßnahmen, die in dem berühmten Brief ent­halten sind, die 700 Millionen € an strukturellen Maßnahmen enthalten und 300 Millio­nen € an zusätzlichen Einnahmen dank einer verbesserten Konjunktur.

Aber, Herr Bundesminister, wenn Sie mir hier erzählen wollen, dass sich die Konjunk­tur zwischen der Vorlage des Budgets am 29. April und dem Datum des Briefes am 12. Mai derartig geändert hat, dass jetzt plötzlich 300 Millionen € mehr lukriert werden können, dann ist das ein guter Scherz – bestenfalls. Herr Bundesminister, es tut mir leid, aber Mehreinnahmen aus der konjunkturellen Verbesserung sind leider keine strukturellen Maßnahmen. Im Brief des Herrn Kommissars Kallas ist das ausdrücklich festgehalten. (Beifall bei den Grünen.)

Kommen wir nun zu dem, was uns Herr Spindelegger heute über die Medien ausrich­ten lässt: Die Budgetzahlen seien richtig, und er habe uns das alles am 8. Mai aus­führlich im Budgetausschuss beim Expertenhearing erläutert.

Die Budgetzahlen sind eben genau nicht richtig, denn sie enthalten für das Jahr 2014 ein strukturelles Defizit von 1 Prozent. Minister Spindelegger wusste ganz genau, dass das nicht den Vorgaben der Europäischen Kommission entsprechen würde. Denn wenn man aus dem übermäßigen Defizit und dem Verfahren herauskommt, dann sieht das Commitment mit der Europäischen Kommission eine Absenkung des strukturellen Defizits von mindestens 0,5 Prozent vor. Davon sind wir meilenweit entfernt.

Daher und genau aus diesem Grunde hat ja Finanzminister Spindelegger diesen Brief mit den acht Maßnahmen geschrieben. 700 Millionen € davon hat Herr Kommissar Kal-


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