Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 129

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Am 19.05.2014 berichtete Die Presse unter dem Titel "Abrüstungsbefehl für das Heer": "Ein Budget von 1,8 Milliarden Euro und weitere Kürzungen in Sicht: Wird der Sparkurs beim Heer fortgesetzt, könnte es beim nächsten großen Assistenzeinsatz zu massiven Problemen kommen."

Derzeit sind nur die Einsparung der 41. Wochenstunde, die Truppendienstzulage und der Essensbeitrag tabu - was wohl an den bevorstehenden Personalvertretungswahlen liegen dürfte. Ab 2015 wird aber mit Sicherheit auch hier der Sparstift angesetzt.

Weiters sollen mit der Änderung der Tauglichkeitskriterien die Einberufungszahlen an Rekruten gesenkt und somit eingespart werden.

So hat sich die österreichische Bevölkerung das nicht vorgestellt. Vor gut einem Jahr legten die österreichischen Bürger im Rahmen der Volksbefragung ein klares Bekennt­nis zur Wehrpflicht ab. Daher musste, um das Bundesheer aus parteipolitischen Grün­den torpedieren und ein Berufsheer einführen zu können, anscheinend ein anderer Weg gefunden werden – das Budget.

Der Umstand, dass in den letzten Jahren schon immense Einsparungen das Heer be­lastet haben, noch in diesem Jahr zusätzlich 45 Millionen Euro, im Verteidigungsres­sort eingespart werden und in den nächsten Jahren bis zu 250 Millionen Euro ge­strichen werden, stellt nicht nur einen Anschlag auf das Österreichische Bundesheer und somit die Sicherheit Österreichs dar, sondern lässt auch die Hoffnung auf schnelle Hilfe im Katastrophenfall schwinden. Es drängt sich nun die Frage auf, ob das Bundes­heer noch in der Lage ist die verfassungsmäßig determinierten Aufgaben in vollem Umfang zu erfüllen.

Immer noch gilt Artikel 9a Bundes-Verfassungsgesetz:

"(1) Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundes­gebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der im­merwährenden Neutralität. Hiebei sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen. ()"

sowie Artikel 79 Bundes-Verfassungsgesetz:

"(1) Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung. Es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten.

(2) Das Bundesheer ist, soweit die gesetzmäßige zivile Gewalt seine Mitwirkung in An­spruch nimmt, ferner bestimmt

1. auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus

a) zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner

b) zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt;

2. zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges. ()"

Wie auch die Österreichische Sicherheitsstrategie klar festhält, ist die sicherheitspoliti­sche Situation in Europa durch neue Herausforderungen, Risiken und Bedrohungen bestimmt. Auch wenn die Österreichische Sicherheitsstrategie sofort zu evaluieren wä­re, welche Inhalte und Maßnahmen überhaupt noch mit diesem Budget möglich sind, da die Voraussetzungen, vor allem im finanziellen Bereich, bei der Beschlussfassung andere waren, ist doch mehr als ein Fünkchen Wahrheit in dieser Aussage.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite