Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 152

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Wie der Rechnungshof in seinem Bericht 2013/2 darstellte, betrugen allein die Be­triebskosten für die Eurofighter im Jahr 2011 85,43 Millionen €. Für die Jahre 2012 bis 2015 rechnete demnach das BMLS mit Betriebskosten von 59 bis 65 Millionen € jähr­lich, realistischere Berechnungen sprechen von 90 Millionen € jährlich.

Weiters müsste bei Fortbetrieb der Eurofighter der Service‑Support am Boden erneuert werden, was weitere 120 Millionen € kosten würde. 2014 muss zudem noch die letzte Kaufpreisrate in Höhe von 217,7 Millionen € bezahlt werden.

Weil es auf Grund mangelnder Ersatzteile, Geld‑ und Treibstoffmangels sowie anderer gravierender Probleme im Betrieb nicht mehr möglich ist, für alle Piloten die zur Er­haltung der Lizenz nötige Zahl der Flugstunden zu garantieren, wurde die Zahl der Eu­rofighter Piloten von 18 auf 12 reduziert und soll, wie die Presse berichtet, nunmehr auf eine ausgedehnte Mittagspause in den Einsatzzeiten der Laufraumüberwachung ein­geführt werden.

Da die Eurofighter auf Grund fehlender Nachtflugtauglichkeit ohnehin nur am Tag ein­gesetzt werden können, können Luftraumverletzungen nur während der üblichen Büro­stunden verfolgt werden.

Dazu kommt, dass die Eurofighter ohnehin nur zwei Wochen pro Monat den Lauftraum überwachen. In den anderen beiden Wochen wird die Luftraumüberwachung von den Vorgängern der Draken, den SAAB 105 OE, durchgeführt. Die SAAB 105 ist bereits 43 Jahre im Einsatz und kommt ihrer Aufgabe nach wie vor verlässlicher als der Eu­rofighter nach.

Mehrfach wurde bereits berichtet, dass der Fortbetrieb der Eurofighter nur durch die Entnahme der Ersatzteile aus einzelnen Flugzeugen gesichert werden kann. Zwei Eu­rofighter, die pro Stück um mehr als 108 Millionen € beschafft wurden, sind dieser in­ternen Kannibalisierung bereits zum Opfer gefallen.

Im Hinblick darauf, dass angesichts der fortgesetzten Ermittlungen von Staatsanwalt­schaften in Deutschland, Italien und Österreich hinsichtlich mutmaßlicher Bestechung beim Ankauf der Eurofighter ein Ausstieg aus dem Kaufvertrag immer wahrscheinlicher wird, wird der Verteidigungsminister auch darauf zu achten haben, den Restwert der Eurofighter im Hinblick auf die Rückabwicklung nicht noch zusätzlich durch derartige Notmaßnahmen zu schmälern.

Um einem ungeordneten und damit teuren Zusammenbruch der Luftraumüberwachung vorzubeugen, empfiehlt es sich, rechtzeitig aus dem Betrieb auszusteigen und die frei­werdenden Mittel sinnvoller einzusetzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, die Kampf­flugzeuge vom Typ Eurofighter Typhoon umgehend stillzulegen und möglichst werter­haltend einzulagern.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Vet­ter. – Bitte.

 


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