Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 175

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ne Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesre­gierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Mag. Loacker als Antragsteller des Verlangens, die Debatte zu eröffnen. Die Redezeit beträgt, wie gesagt, 10 Minuten. – Bitte.

 


17.37.41

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Selbst wenn man die Anfragebeantwortung hätte ver­lesen müssen, hätte das nicht viel Zeit in Anspruch genommen, denn von den zehn Fragen – und die Erfahrenen hier herinnen wissen, dass eine Anfrage mit zehn Fragen nicht exzessiv groß ist – wurde nur eine einzige beantwortet; neun sind eiskalt unbe­antwortet geblieben.

Es kann schon einmal sein, dass ein Ministerium irgendetwas nicht beantworten kann, aber wenn es neun von zehn Fragen sind, dann halte ich persönlich das für eine aktiv kommunizierte Geringschätzung des Parlaments. Da schimmert ganz viel ÖVP-Nie­derösterreich durch, kommt mir vor. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Das wäre, für sich genommen, wenig überraschend. Wenn wir auf das Thema der par­lamentarischen Anfrage blicken, die Rot-Weiß-Rot-Karte, dann ist die Nichtbeantwor­tung von 90 Prozent der Fragen jedoch eine Selbstoffenbarung der besonderen Art. Wie soll denn die Rot-Weiß-Rot-Karte ein Erfolg werden, wenn sie der verantwortlichen Bundesministerin dermaßen egal ist, dass nicht einmal erhoben wird, aus welchen Ländern die Antragsteller für eine Rot-Weiß-Rot-Karte kommen?! (Ruf bei der ÖVP: So ein Blödsinn!) – Ja das wurde halt geschrieben. Ich glaube auch nicht, dass das nicht erhoben wird.

Wenn heute ein Drittstaatsbürger eine Rot-Weiß-Rot-Karte beantragt, dann muss die­ser ja tonnenweise Daten und Unterlagen beibringen. Und wir dürfen davon ausgehen, dass im Jahre 2013 solche Anträge auch EDV-unterstützt verarbeitet wurden. Das heißt in weiterer Folge, eigentlich bräuchte es, wenn die Daten EDV-unterstützt erfasst sind, nur jemanden im BMI, der diese Daten aus dem System herauskitzelt. Das kann doch nicht so eine Hexerei sein. Und wenn die Frau Bundesministerin Interesse an die­sen Daten hätte, dann wäre es für sie ein Leichtes, jemanden mit dem Herauskitzeln dieser Daten zu beauftragen.

Das ist aber nicht geschehen. Und daher wissen wir nicht, wie viele Anträge gestellt worden sind, aus welchen Ländern die Antragsteller kommen, welche Qualifikationen diese haben und für welche Branchen und für welche Berufsgruppen solche Rot-Weiß-Rot-Karten beantragt und ausgestellt wurden. Wir können also nicht einmal eine ganz banale Ablehnungsquote ausrechnen. Aber das ist den Verantwortlichen anscheinend wurscht – so wie ihnen das Parlament und das Interpellationsrecht eben auch wurscht sind. Ich halte das schon für einen ganz grundlegenden Zugang dazu, wie man das Parlament sieht.

Diese Wurstigkeit gegenüber zuwanderungswilligen Fach- und Schlüsselkräften zieht sich dann in der Hierarchie von oben nach unten durch. In den Bezirksverwaltungsbe­hörden werden die Antragstellerinnen und Antragsteller – und da decken sich die Rückmeldungen der Betroffenen in erschreckendem Ausmaß – wie Bittsteller behan­delt. Oft kann man das behördliche Verhalten nur mit dem Begriff Schikane treffend beschreiben. Und dabei ist die Abkehr von einem Quotenmodell hin zu einem Modell der kriteriengeleiteten Zuwanderung mit dem System der Rot-Weiß-Rot-Karte grund­sätzlich so konzipiert, dass es ein Erfolgsmodell sein könnte. Frau Ministerin, Sie wis­sen das, und Ihre Parteikollegen wissen das auch.

 


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