Herr Abgeordneter Rädler hat vor Kurzem im Fernsehen bestätigt, dass die Einkommensgrenzen, die für die Erteilung der Rot-Weiß-Rot-Karte vorgesehen sind, zu hoch sind und dass das einer Überarbeitung bedarf. Unsere diesbezüglichen Anträge sind bereits eingebracht, und sie bilden inhaltlich genau das ab, was Minister Kurz schon damals gefordert hat, als er noch Staatssekretär im Innenministerium war. Ich bin sehr gespannt, wie die ÖVP mit diesen Anträgen umgeht.
Von der SPÖ wissen wir, dass sie da blockiert, weil sie meint, österreichische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen zu müssen, aber ich frage mich: Schützen vor wem: vor zuwandernden Schlüsselkräften in Qualifikationen, für die es in Österreich nicht genug Angebote gibt?
Kollege Muchitsch ist gerade nicht hier, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass solche Schlüsselkräfte seinen Mitgliedern in der Bau-Holz-Gewerkschaft den Arbeitsplatz streitig machen. Und mit besseren Daten, Frau Bundesministerin, könnten Sie Ihrem Koalitionspartner auch ganz leicht die Angst vor der Rot-Weiß-Rot-Karte nehmen, denn dann hätten Sie bessere Argumente.
Weiters ist ja offensichtlich, dass eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 15 Wochen für die Erteilung einer solchen Rot-Weiß-Rot-Karte viel zu hoch liegt. Wenn hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten auf dem Markt sind, dann sind die international mobil und dann schauen die sich, wenn wir Glück haben, Österreich zwar an, aber nicht nur, sondern die suchen sich gezielt aus, in welchem Land sie ihre Arbeitskraft einsetzen, und da ist leider Gottes Österreich ganz oft nicht „the Winner’s Choice“.
Man muss sich einmal vorstellen, wie das Verfahren abläuft: Wer eine Rot-Weiß-Rot-Karte will, muss logischerweise nachweisen, dass er die Qualifikation hat, er muss Deutsch können, er muss eine Wohnung nachweisen, er muss einen Arbeitsplatz nachweisen. Viel Spaß jedem, der eine Wohnung sucht, solange er noch keinen Job hat. Jetzt hat er einen Vertrag, der dann vielleicht in einem Verfahren einer Genehmigung zugeführt wird, und auf dieser Basis sucht er eine Wohnung, die er vielleicht braucht, wenn das Verfahren gut ausgeht. Wenn das Verfahren aber nicht gut ausgeht, braucht er die Wohnung gar nicht. Also einen Vermieter, der dann auch noch die Geduld hat, fünfzehn Wochen zu warten, bis der mögliche Mieter vielleicht daherkommt oder nicht und dann vielleicht zahlen kann, muss man einmal finden. In dieser Zeit muss er auch, wenn er den Mietvertrag geschlossen hat, die Miete vorstrecken. Das alles ist gar nicht so einfach.
Wenn die Bezirksverwaltungsbehörde mit ihren Verfahrensschritten am Ende ist, dann geht der Akt zum regionalen AMS. Und jetzt erst, viel zu spät, beginnen die Mühlen des AMS – und dafür können Sie persönlich natürlich nichts, Frau Innenministerin, das weiß ich schon – zu mahlen, jetzt erst wird begonnen, zu suchen, ob es auf dem österreichischen Arbeitsmarkt Arbeitskräfte gibt, die diese Position übernehmen können.
Die lange Verfahrensdauer ist nur ein Element dieser Sache. Das geht in anderen Zuwanderungsländern einfacher, schneller und unbürokratischer. Wesentlich ist natürlich für solche international mobilen Fachkräfte auch, was sie verdienen können. Da sind wieder internationale Vergleiche relevant. Aber die erdrückende Steuerquote, die diese Bundesregierung zu verantworten hat, macht es für Menschen, die es sich aussuchen können, unattraktiv, nach Österreich zu kommen. Das überlegt man sich halt dreimal. Denn: Ob der in Wien oder in Zürich arbeitet, macht in mehrerlei Hinsicht einen Unterschied, vor allem einen monetären.
Aber wir schaffen es ja nicht einmal, diejenigen Drittstaatsangehörigen in Österreich zu halten, die wir an unseren Universitäten ausgebildet haben und die schon hier sind. Weniger als jeder Fünfte von ihnen bleibt. Klar: Der Sozialminister streitet es ab, dass wir da ein Problem haben, und er verweist auf die EU-Binnenmigration. Aber entgegen
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