Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 179

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sionen noch sehr gut erinnern. Wir haben versucht, das so anzulegen, dass wir – und das ist uns ja immer vorgehalten worden – argumentiert haben, dass wir ausschließlich über die Asylschiene die Zuwanderung haben und dass wir dann für die Wirtschaft nicht die entsprechenden qualifizierten Arbeiterinnen und Arbeiter, je nachdem, ob es um Fachpositionen geht, haben. Daher war die Diskussion damals schon schwierig. In Wirklichkeit haben wir nur versucht, gemeinsam, und zwar ressortübergreifend, mit den Sozialpartnern – es waren alle am Verhandlungstisch – eine Lösung zu finden, wo wir sagen: Egal, ob Techniker, egal, welche Berufsgruppe, dort, wo Bedarf ist, werden wir schauen, dass die Rot-Weiß-Rot-Karte ausgestellt wird!

Ein zentraler Punkt ist – es hat die Frau Bundesministerin vorhin ja auch die Zuständig­keiten angesprochen –, dass wir beim Vollzug dieser Rot-Weiß-Rot-Karte etwas än­dern müssen. Vielleicht gelingt es uns, wir brauchen es ja nur einmal zu probieren. Als gelernter Österreicher und als Kenner der österreichischen Bundesverfassung muss ich allerdings sagen, dass es halt doch bestimmte Zuständigkeiten gibt, die einzuhalten sind, was wir bei einigen Fremdengesetz-Verhandlungen, aber auch bei der Einführung der Rot-Weiß-Rot-Karte immer wieder zur Kenntnis nehmen mussten. Ich will das nicht alles wiederholen, aber es ist so.

Die Wirklichkeit schaut so aus: In einem Bereich liegt die Zuständigkeit beim Innenmi­nisterium. Und wenn man die Diskussion über die Ausländerbeschäftigung mit Sozial­politikerinnen und Sozialpolitikern führt, so weiß jeder, wo das hingehört. Wir wissen genau, was über das Außenamt kommt. Wir wissen genau, wofür die Länder zuständig sind, was die Niederlassung betrifft.

Sich hier herzustellen und Blablabla von sich zu geben, obwohl man weiß, wo die BHs zuständig sind und wie der Vollzug läuft, ist nicht zielführend. Da müsste man eine Grundsatzdiskussion über die österreichische Bundesverfassung führen in Bezug auf den Artikel 2. Irgendwann muss das einmal gesagt werden. Wir haben heute schon ei­nen Tagesordnungspunkt gehabt, wo ich gesagt habe, als gelernter Österreicher weiß man, dass wir uns auf unsere Verfassung und auf die Realitäten einstellen müssen.

Trotzdem bin ich nach wie vor überzeugt davon, dass die Rot-Weiß-Rot-Karte, weil sie im Interesse der österreichischen Wirtschaft, im Interesse jener Damen und Herren, die zu uns kommen und bei uns arbeiten wollen, ist, eine gute Einrichtung darstellt – vor allem aber auch deswegen, weil dadurch viel leichter geregelt werden kann, dass de­ren Familienangehörige bei uns sein können als durch alle anderen Rechtsmaterien. Das muss man auch dazusagen. Also auch vonseiten der Menschlichkeit, von der hu­manitären Seite her ist das ebenfalls ein Meilenstein.

Daher würde ich einladen, wenn wir eine solch zentrale Frage mit so einer Querschnitt­kompetenz – und da haben wir eine riesige Querschnittkompetenz – behandeln, wirk­lich ernsthaft zu diskutieren, und sich nicht hier herzustellen und Blablabla von sich zu geben, indem man kritisiert, was alles nicht passt. Da macht man es sich zu einfach.

Da müssen wir wirklich in einer sachbezogenen Art und Weise, wie wir es bei vielen Sachmaterien schon zusammengebracht haben, mit allen Betroffenen und Zuständi­gen, die ich aus zeitökonomischen Gründen jetzt nicht nennen will, diskutieren: Was gehen wir an? Wie kommen wir zu einer anderen, vollzugsmäßig schnelleren Lösung?

Wir haben nichts dagegen, was wir schon unter Beweis gestellt haben, denn bei den Koalitionsverhandlungen haben wir gesagt, dass wir das in Wirklichkeit wollen, und das wurde auch schon ins Regierungsprogramm hineingeschrieben,.

Ich kann für meine Fraktion nur sagen: Herzliche Einladung an alle! Versuchen wir, das zu verhandeln! Versuchen wir, es zu verbessern! Die beiden Regierungsfraktionen be­ziehungsweise Regierungsparteien haben das schon als Willenserklärung in ihr Regie-


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