Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 188

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Die Grundzüge dieser Solvency-II-Richtlinien sind drei Säulen:

Die erste Säule ist eine quantitative. Dabei geht es um quantitative Anforderungen, Be­wertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu Zeitwerten und die Berechnung versicherungstechnischer Rückstellungen. Es geht um Solvenzkapitalanforderungen und die Mindestkapitalanforderung und um Vorschriften zu den anrechnungsfähigen Eigenmitteln und um die Kapitalanlagevorschriften.

Bei der zweiten Säule geht es um qualitative Anforderungen und Aufsichtsregeln. Es werden die Kompetenzen der Aufsichtsbehörden geregelt und aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren festgelegt.

Bei der dritten Säule geht es um Offenlegung und Markttransparenz durch standardi­sierte Berichtspflicht. Durch die Pflicht zur Veröffentlichung eines Berichts über die Solvabilität und Finanzlage soll die Aufsichtsbehörde die für ihre Zwecke notwendigen Informationen erhalten und sollen andererseits Marktdisziplin und Transparenz erhöht werden.

Wir schaffen mit dieser Novelle eine wesentliche Voraussetzung für eine krisenfeste Versicherungsbranche und erhöhen den Kundenschutz. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.28


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte. (Abg. Steinbichler ist nicht im Sitzungssaal. – Abg. Fekter: Stein­bichlers Rede ist ohnehin entbehrlich!)

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Groiß zu Wort. – Bitte.

 


18.28.47

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrte Kollegen! Herr Präsi­dent! Frau Staatssekretär! Um 18.30 Uhr über das Versicherungsaufsichtsgesetz und die Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgekassen zu sprechen, ist natür­lich nicht ganz einfach, aber ich möchte trotzdem ein paar Worte dazu sagen.

Dieses Gesetz ist ein Artikelgesetz in zwei Artikeln, in dem die Versicherungsbranche unterschiedlich behandelt wird, und zwar mit zwei ganz unterschiedlichen Zielrichtun­gen. Auf der einen Seite geht es um die Entwicklung eines Aufsichtsregimes bei den Versicherungen, auf der anderen Seite, bei den Vorsorgekassen, um die Möglichkeit, den Stock an Versicherungsleistungen zu übergeben, damit im Notfall überhaupt die Möglichkeit geschaffen wird, dass das Sondervermögen eines Versicherers auf einen anderen übertragen werden kann.

Warum ist dieses Gesetz wichtig? – Wir haben Vorbereitungen auf Solvabilität II zu treffen. Das heißt, eineinhalb Jahre, bevor dieses Gesetz wirklich in Kraft tritt, werden die Versicherungsunternehmen so geschult, vorbereitet, dass sie dann in eineinhalb Jahren die gesetzlichen Bestimmungen einhalten können.

Das ist auch deswegen wichtig, weil es eine komplette Neustrukturierung in der Versi­cherungsbranche gibt, wobei erstmalig auch ein risikoorientierter Ansatz in der Bewer­tung zum Einsatz kommt, ähnlich wie bei Basel III.

Es ist wichtig, dass die Unternehmen jetzt diese Informationen bekommen, damit sie keine Fehlinvestitionen tätigen, denn es braucht gewisse Umstellungszeiten, um sich auf Solvabilität II vorzubereiten. Auf der anderen Seite wird auch die Erwartungshal­tung der FMA gegenüber den Versicherungsunternehmen dargelegt.

Auch im zweiten Artikel, beim Vorsorgegesetz, handelt es sich um eine gesetzliche Notwendigkeit. Ganz wichtig ist, dass die Sondervermögen, die die Mitarbeiter und die Unternehmer haben, die eingezahlt haben, im Notfall auch übertragen werden können.


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