Es handelt sich dabei um keine Anlassgesetzgebung, vielmehr wird schon jetzt im Vorfeld für die Sicherheit dieser Gelder gesorgt.
Daher ersuche ich um Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
18.31
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.
18.31
Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Wir behandeln heute neben dem Versicherungsaufsichtsgesetz, das mein Vorredner angeführt hat, auch das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz. Kollege Zakostelsky hat schon ausgeführt, dass das eine sehr technische Angelegenheit ist. Wir sollten aber wissen, dass in diese Kassen beziehungsweise Vorsorgekassen jährlich 1 Milliarde € eingezahlt wird, die dann zur Veranlagung zur Verfügung steht. Derzeit werden etwa 6 Milliarden € an Beiträgen von den einzelnen Vorsorgekassen verwaltet.
Diese haben laut Gesetz zur Veranlagung der Abfertigungsbeiträge eine Veranlagungsgemeinschaft einzurichten. Im Gesetz ist auch verankert, dass es mehrere Veranlagungsgemeinschaften in einer Vorsorgekasse geben kann, was aber nur mit Verordnung der FMA und unter Anhörung der Oesterreichischen Nationalbank durchgeführt werden kann.
Es ist so, dass es derzeit keine Verordnung dazu gibt. Dieses Gesetz ist jetzt nur vorausschauend gemacht worden, und Kollege Zakostelsky hat ja bereits gesagt, dass die Verwaltungskosten prozentmäßig immer gleich sein müssen, wenn es zu Zusammenschlüssen kommt. Da könnte es natürlich bei Übertragungen, die irgendwann geplant sind oder notwendig werden, zu Problemen kommen beziehungsweise wären die Möglichkeiten eingeschränkt. Darum wird eben jetzt mit diesem Gesetz die Möglichkeit geschaffen, mehrere Veranlagungsgemeinschaften in einer Vorsorgekasse zu führen.
Ich meine, dass dieses Gesetz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen positiven Effekt hat. Es ist ja schon angesprochen worden, dass das auch für jene, die dort einzahlen und die den Betrag dann herausbekommen, Vorteile hat. Die Voraussetzungen hiefür werden jedenfalls geschaffen.
Es erfolgt mit diesem Gesetz eine Klarstellung, sodass man genau weiß, wie die Vorgehensweise ist. Es gibt eine klare Abgrenzung, und wir werden dann auch im Jahresbericht der FMA klar abgegrenzt sehen können, was mit dem Geld geschieht und wie das kontrolliert wird. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.33
Präsident Karlheinz Kopf: Vorläufig letzte Wortmeldung zu diesem Tagesordnungspunkt: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.
18.33
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Vorredner haben bereits erwähnt, dass es sich bei dieser Richtlinie um eine Anpassung handelt, die sicherlich sinnvoll ist, allerdings von unserer Seite her, national, ohnehin nicht so beeinflussbar ist. Wir haben in Krisenzeiten gesehen, dass so etwas natürlich durchaus Sinn ergibt, auch weil mit diesem Gesetz, mit dieser Novelle Vorsorgekassen übernommen werden können. Das ist sicherlich eine sinnvolle Maßnahme.
Es ist auch ein Beispiel dafür, dass man nicht generell immer über EU-Richtlinien schimpfen soll, dass es sehr sinnvolle Richtlinien gibt. Das Gegenteil ist aber auch der
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