Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 189

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Es handelt sich dabei um keine Anlassgesetzgebung, vielmehr wird schon jetzt im Vor­feld für die Sicherheit dieser Gelder gesorgt.

Daher ersuche ich um Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.31


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.

 


18.31.22

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Wir behandeln heute neben dem Versicherungsaufsichtsgesetz, das mein Vorredner ange­führt hat, auch das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz. Kollege Zakostelsky hat schon ausgeführt, dass das eine sehr technische Angelegenheit ist. Wir sollten aber wissen, dass in diese Kassen beziehungsweise Vorsorgekassen jähr­lich 1 Milliarde € eingezahlt wird, die dann zur Veranlagung zur Verfügung steht. Der­zeit werden etwa 6 Milliarden € an Beiträgen von den einzelnen Vorsorgekassen ver­waltet.

Diese haben laut Gesetz zur Veranlagung der Abfertigungsbeiträge eine Veranla­gungsgemeinschaft einzurichten. Im Gesetz ist auch verankert, dass es mehrere Ver­anlagungsgemeinschaften in einer Vorsorgekasse geben kann, was aber nur mit Ver­ordnung der FMA und unter Anhörung der Oesterreichischen Nationalbank durchge­führt werden kann.

Es ist so, dass es derzeit keine Verordnung dazu gibt. Dieses Gesetz ist jetzt nur vo­rausschauend gemacht worden, und Kollege Zakostelsky hat ja bereits gesagt, dass die Verwaltungskosten prozentmäßig immer gleich sein müssen, wenn es zu Zusam­menschlüssen kommt. Da könnte es natürlich bei Übertragungen, die irgendwann ge­plant sind oder notwendig werden, zu Problemen kommen beziehungsweise wären die Möglichkeiten eingeschränkt. Darum wird eben jetzt mit diesem Gesetz die Möglichkeit geschaffen, mehrere Veranlagungsgemeinschaften in einer Vorsorgekasse zu führen.

Ich meine, dass dieses Gesetz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen po­sitiven Effekt hat. Es ist ja schon angesprochen worden, dass das auch für jene, die dort einzahlen und die den Betrag dann herausbekommen, Vorteile hat. Die Voraus­setzungen hiefür werden jedenfalls geschaffen.

Es erfolgt mit diesem Gesetz eine Klarstellung, sodass man genau weiß, wie die Vor­gehensweise ist. Es gibt eine klare Abgrenzung, und wir werden dann auch im Jah­resbericht der FMA klar abgegrenzt sehen können, was mit dem Geld geschieht und wie das kontrolliert wird. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.33


Präsident Karlheinz Kopf: Vorläufig letzte Wortmeldung zu diesem Tagesordnungs­punkt: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


18.33.57

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Frau Staatsse­kretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Vorredner haben bereits erwähnt, dass es sich bei dieser Richtlinie um eine Anpassung handelt, die sicherlich sinnvoll ist, allerdings von unserer Seite her, national, ohnehin nicht so beeinflussbar ist. Wir haben in Krisenzeiten gesehen, dass so etwas natürlich durchaus Sinn ergibt, auch weil mit diesem Gesetz, mit dieser Novelle Vorsorgekassen übernommen werden können. Das ist sicherlich eine sinnvolle Maßnahme.

Es ist auch ein Beispiel dafür, dass man nicht generell immer über EU-Richtlinien schimpfen soll, dass es sehr sinnvolle Richtlinien gibt. Das Gegenteil ist aber auch der


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