Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 191

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Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


18.38.33

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Nun, Sicherheitspolizei, die Frage von Verbrechensbekämpfung auch bei Sportgroß­veranstaltungen ist sicherlich ein interessantes Thema. Schwerpunkt ist diesmal, dass Tatbestände aus rassistischen Gründen, insbesondere der Tatbestand der Verhetzung, aber auch der Tatbestand der nationalsozialistischen Wiederbetätigung explizit ins Vi­sier genommen werden.

Das sind ja durchaus hehre Ziele, die man sich da steckt, aber der österreichische Datenschutzrat hat Bedenken geäußert, und zwar insgesamt, nicht nur aufgrund dieser Delikte. Das reicht nämlich weiter, denn was geschieht dann mit den Daten, die auf­grund dieser polizeilichen Maßnahmen zum Beispiel in einem Sportstadion gefunden werden? Die Kritik an der diesbezüglichen Gesetzesstelle ist eigentlich gesamthaft zu sehen: Es wird kritisiert, dass Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Angaben zum Grund und den Umständen des Einschreitens nachträglich dem Österreichischen Fuß­ballbund mitgeteilt werden und nach einem begründeten Ersuchen sogar das entspre­chende Bildmaterial. Gegebenenfalls sollen auch Informationen über den Ausgang des Strafverfahrens an den Österreichischen Fußballbund weitergegeben werden.

Natürlich hat es einen Grund, dass etwa ein Veranstalter, der Fußballspiele für eine kleinere oder größere Anzahl von Personen macht, ein Stadionverbot erteilen möchte. Aber warum steht zum Beispiel nur der Österreichische Fußballbund drinnen? Es gibt auch Anfragen vom Eishockeyverband, und auch andere Sportvereine könnten ein In­teresse haben. Nur – und das ist ja auch oft ein Problem mit Anzeigen und dem, was dann passiert – kann es sein, dass nach dem Sicherheitspolizeigesetz Verdachtsmo­mente – da nämlich die Angaben zum Grund – und die Umstände des Einschreitens bekanntgegeben werden, und es nur gegebenenfalls zu einer Verurteilung kommt. Das heißt, zuerst sagt man einmal, da haben wir einen Verdacht, da kriegt ihr Bildmaterial, dann schaut einmal, ob ihr den im Sektor überhaupt kennt und Ähnliches, und vielleicht wird er gar nicht verurteilt. – Das sind Punkte, die vom Datenschutzrat sehr massiv kri­tisiert, beobachtet und eigentlich auch abgelehnt werden.

Es ist tatsächlich generell eine Frage, wo man diese Schnittstelle zwischen der Exeku­tive und einem Privaten – denn etwas anderes ist der Österreichische Fußballbund nicht – zieht, und warum dieser Private eine Sonderstellung hat, indem er in den Besitz von Daten kommt, wie zum Beispiel auch das Bildmaterial, das dort gefilmt wurde. Es steht wahrscheinlich im Rahmen von datenschutzrechtlichen Bestimmungen – auch mit der Frage von Löschungen oder Ähnlichem – jedem zu, dass er unter Umständen auch selber Filmmaterial macht. Selbst bei einer Sportübertragung durch den Österreichi­schen Rundfunk gibt es ja immer wieder einen Schwenk der Fernsehkamera hinein zu Zusehern oder Ähnlichem. Also das Bildmaterial gibt es.

Das heißt, wir sind hier in einem Spannungsfeld zwischen dem berechtigten Wunsch nach Aufklärung von Straftaten und – aufgrund der Tatsache, dass man dort im Vorfeld sagen kann, das ist so eine Veranstaltung, wo wir als Exekutive genau beobachten – auch zur Prävention von Straftaten – durchaus ein berechtigtes, hohes Ziel, insbeson­dere wenn Jugendliche bei Sportveranstaltungen anwesend sind –, und im diametralen Gegensatz dazu, was Datenschutz bedeutet. In diesem Spannungsfeld sind wir ei­gentlich noch nicht wirklich weit. Dieses Sicherheitspolizeigesetz bedürfte in daten­schutzrechtlicher Hinsicht tatsächlicher Korrekturen. Wir glauben daher, dass dieser Antrag heute nicht entschlussreif ist.

 


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