Daher stelle ich den Antrag auf Rückverweisung – der auch schriftlich aufliegen dürfte – dieser Regierungsvorlage 99 der Beilagen an den Ausschuss für innere Angelegenheiten.
Frau Bundesminister, ich weiß, dass Sie bei Datenschutzfragen sehr sensibel sind. Ich kenne das auch aus anderen Ausschusssitzungen aus der vorigen Gesetzgebungsperiode. Es würde unter Umständen einen Wink von Ihnen zu Ihren Regierungsparteien bedeuten – dieser Rückverweisungsantrag würde der Sache durchaus dienen. (Beifall bei der FPÖ.)
18.43
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.
18.43
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Rosenkranz hat hier ein paar wichtige Argumente gebracht. Einleitend nur ein Satz dazu: Sie haben eine wesentliche Erklärung ausgelassen, nämlich warum die Freiheitliche Partei im Ausschuss der Gesetzesvorlage die Zustimmung gegeben hat und heute plötzlich ein Problem sieht. (Abg. Walter Rosenkranz: Weil wir gescheiter geworden sind – im Gegensatz zu Ihnen!)
Was Sie auch nicht erklärt haben, ist – und der Datenschutzrat hat durchaus kritische Anmerkungen in seiner Stellungnahme übermittelt – etwa die Frage der Einzelfallprüfung. Das ist aber im Gesetz eben ausdrücklich berücksichtigt worden, und in Summe ist die Stellungnahme des Datenschutzrates zu der Vorlage positiv.
Da wir diese Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz heute behandeln, möchte ich aber auch ganz gerne auf die Vorfälle vom vergangenen Samstag eingehen. Ich denke, es gibt einen Konsens hier im Haus, dass unsere Polizei das verfassungsmäßige Recht auf Versammlungsfreiheit schützen muss und dass im Zweifelsfall die österreichische Polizei diesem Versammlungsrecht auch zum Durchbruch verhelfen muss. Es ist schon bemerkenswert – und ich möchte da insbesondere die Grünen ansprechen –, dass es von Ihrem Wiener Klubobmann Vorwürfe gegeben hat, die eigentlich unglaublich sind. Es wurde nämlich die Polizei beschuldigt, eine Frau derart – man müsste sagen – misshandelt zu haben, dass sie – und sie sei schwanger gewesen – durch diese Amtshandlung ein Kind verloren hätte.
Das ist natürlich ein sehr massiver Vorwurf, deshalb möchte ich Ihnen gerne zur Kenntnis bringen, was tatsächlich passiert ist. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist eh schon in der Zeitung gestanden!) Eine Gruppe von Personen wurde in einem Geschäftslokal im 8. Bezirk bei der Begehung von Sachbeschädigungen betreten, dann gab eine dieser Teilnehmerinnen an diesen Sachbeschädigungen an, Schmerzen im Unterleib zu verspüren. Daraufhin wurde sie von Polizeibeamten durch den Rettungsdienst ins Spital gebracht. Aufgrund dieser Vorwürfe, die es gegeben hat, nämlich dass die Frau durch die Amtshandlungen verursacht ein Kind verloren hätte, kam es über den Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien dazu, dass der ärztliche Befund beschlagnahmt wurde. Aufgrund des nunmehr vorliegenden Befundes kann eindeutig festgestellt werden, dass bei der Betroffenen zur Zeit der Amtshandlung eine Schwangerschaft nicht bestanden hat.
Somit wäre es eigentlich an der Zeit, dass sich die Grünen entschuldigen und diese Vorwürfe zurücknehmen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und Team Stronach.) Das ist doch wirklich ungeheuerlich – und ich habe für die Demonstranten, die da aus einer bestimmten Ecke kommen, keine Sympathie, aber was da an Gewaltbereitschaft ausging, das kam aus der anderen Ecke, meine Damen und Herren, das kam aus der an-
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