Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 243

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Kommission herausgegeben werden dürfen. – Ich bin schon neugierig, wie dieses Pro­zedere mit dem Amtsgeheimnis und dem Bankgeheimnis in Einklang zu bringen ist!

Aber dass hier nichts weitergeht, scheint die Bundesregierung nicht wirklich zu stören. Und dass die Auskunftspersonen gegenüber der Regierungskommission nicht der Wahrheitspflicht unterliegen, scheint die Regierung ebenfalls nicht zu stören.

Interessant in diesem Zusammenhang ist die Aussage des ehemaligen Finanzmini­sters Pröll im Februar 2014:

„Ich habe meine politische Geschichte zwischen 28. Februar 2003 und 20. April 2011 geschrieben und habe dazu nichts mehr zu sagen. Jetzt sind andere dran.“ – Da bin ich aber schon gespannt auf die Aussage oder vielleicht Nichtaussage des Ex-Finanz­ministers bei der Regierungskommission!

Gespannt sein darf man auch auf den Abschlussbericht der Regierungskommission. Wenn der Abschlussbericht nämlich ausdrücklich auf die Akten der FMA, der OeNB und des BMF Bezug nimmt, dann wird man den Bericht wohl aus rechtlichen Gründen nicht veröffentlichen dürfen. Wenn man allerdings auf diese Aktenbestandteile im Ab­schlussbericht nicht Bezug nimmt, dann wird das Untersuchungsergebnis weder nach­vollziehbar noch transparent sein.

Bei einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss wäre eine Veröffentlichung na­türlich möglich. Dieser Bericht wäre transparent und nachvollziehbar. Weil die Bundes­regierung aber keinen solchen transparenten und nachvollziehbaren Bericht haben möchte, gibt es eben die Regierungskommission. Es war ja nicht zu erwarten, dass die Bundesregierung wirklich an einer lückenlosen Aufklärung interessiert ist.

Bezeichnenderweise läuft das Projekt zur Hypo-Abbaueinheit unter dem Arbeitstitel „STP“, abgekürzt für „save the taxpayer!“, also „beschützt den Steuerzahler!“.

Ich frage mich: Vor wem soll denn der Steuerzahler beschützt werden? – Da kann wohl nur die Bundesregierung gemeint sein! (Beifall bei der FPÖ.)

Für die Bundesregierung sind nämlich die Banken, die Spekulanten und die Anleihen­gläubiger schützenswürdiger als die Steuerzahler, andernfalls hätte sich die Bundesre­gierung nicht für die Abbaugesellschaft, sondern für das Insolvenzmodell entschieden.

Nicht das Hypo-Desaster hindert die Bundesregierung, Steuer- und Strukturreformen umzusetzen, sondern bloß ihre eigene Unfähigkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

21.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Kogler gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.37.59

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist offensichtlich eine neue Strategie der Regierungsfraktionen, sich nicht mehr zu Wort zu melden. (Abg. Rädler: Eine neue Rede!) – Ja, ja, es kommen lauter neue Dinge, passen Sie nur auf!

Apropos neu: Was Sie sich neuerdings geleistet haben, ist ja die Verhinderung eines neuen Ansatzes zur Abstimmung über Untersuchungsausschüsse durch eine neue Ge­genstrategie Ihrerseits. – Wir haben eh gewusst, dass Sie so vorgehen werden. Das kommt in diesem Fall, glaube ich, von den Sozialdemokraten.

Für all jene, vielleicht speziell bei der ÖVP, die gar nicht wissen, was geschehen ist: Wir haben einen Antrag auf geheime Abstimmung über diesen Untersuchungsaus­schuss angekündigt und eingebracht. Diesbezüglich bietet die Geschäftsordnung zwei Möglichkeiten. Das ist natürlich logischerweise ein Mehrheitsrecht. Sie können das per


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