schaftlichen Exzellenz. Bei diesem Forschungsprogramm „Horizon 2020“ handelt es sich um das weltweit größte transnationale Programm für Forschung und Innovation. Dafür werden von 2014 bis 2020 80 Milliarden € zur Verfügung gestellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte aber auch noch auf einen anderen Punkt eingehen. Es war nämlich heute in der Generaldebatte auch viel von Effizienzverbesserungen die Rede. Effizienzverbesserungen sind ohne Zweifel notwendig, und das gilt auch für die Obersten Organe, auf die ich im Zuge meiner Ausführungen näher eingehen möchte. Für einen Rechtsstaat ist es ganz einfach unerlässlich, zentrale Prinzipien wie die Gewährleistung von Rechtssicherheit durch effizienten Rechtsschutz sowie die Erleichterung des Zugangs zum Recht sicherzustellen. Dies gilt natürlich nicht nur für die ordentliche Gerichtsbarkeit, sondern auch für die Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Es ist daher zu begrüßen, dass für den Bereich des Verwaltungsgerichtshofes als Wirkungsziel 1 die Steigerung der Effizienz des Rechtsschutzes vorgesehen ist. Zur Verfolgung dieses Wirkungsziels soll in jenen Bereichen, in denen es durch Überlastung in einer großen Anzahl von Fällen zu langer Verfahrensdauer gekommen ist, das Personal bedarfsgerechter eingesetzt werden.
Für einen besseren Zugang zum Recht ist es richtig, sowohl am Verwaltungsgerichtshof als auch am Verfassungsgerichtshof den elektronischen Rechtsverkehr einzuführen. Im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit besteht der elektronische Rechtsverkehr bereits seit 1990 und ermöglicht die gesicherte papierlose Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und dem Gericht. Die österreichische Justiz kann in diesem Bereich wirklich als weltführend bezeichnet werden, hat doch kein anderes Land einen elektronischen Rechtsverkehr in dieser Form eingerichtet. Der elektronische Rechtsverkehr hat aber natürlich auch budgetäre Effekte. So wurden etwa im Jahr 2013 7,1 Millionen elektronische Sendungen über den Rückverkehr durchgeführt, wodurch über 10 Millionen € allein an Postgebühren eingespart wurden.
Aber glauben Sie mir, nicht nur in diesem Bereich ist unser österreichisches Justizsystem Vorbild für viele andere Staaten. Für besonders wichtig halte ich es auch, dass für den Verfassungsgerichtshof mit den Wirkungszielen 1 und 2 zum einen die Gewährleistung der Verfassungsmäßigkeit des staatlichen Handelns und zum anderen die Stärkung des Bewusstseins für die besondere rechtsstaatliche Bedeutung des Verfassungsgerichtshofes angestrebt werden.
Mit Spannung bleibt abzuwarten, wie sich die mit 1. Jänner 2015 mögliche Gesetzesbeschwerde auf den Arbeitsanfall beim Verfassungsgerichtshof auswirken wird. Durch die Gesetzesbeschwerde wird es nämlich allen ordentlichen Gerichten und den Parteien eines Verfahrens vor den ordentlichen Gerichten ermöglicht, Bedenken wegen der Verfassungswidrigkeit von Gesetzen unmittelbar an den Verfassungsgerichtshof heranzutragen. Welcher Mehraufwand damit verbunden sein wird, das wird sich zeigen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
11.30
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.
11.30
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Herr Finanzminister, wenn Sie gesagt haben, der Hypo-Skandal ist in Kärnten entstanden und hat dort sein Epizentrum, dann gebe ich Ihnen recht. Aber es waren zwei Finanzminister der ÖVP, der Herr Pröll und die Frau Fekter, die dafür verantwortlich sind, dass nach der Notverstaatlichung die
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