Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 67

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Präsident Karlheinz Kopf: Der Entschließungsantrag, den Herr Abgeordneter Rossmann soeben eingebracht hat, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva Glawischnig-Piesczek, Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Finanzen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (50 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2014 (Bundesfinanzgesetz 2014 – BFG 2014) samt Anlagen (138 d.B.) – UG 1-6 Oberste Organe – inklusive Generaldebatte

Begründung

Am 29.4.2014 legte Finanzminister Spindelegger dem Nationalrat die Entwürfe für das Budget 2014, das Budget 2015 und eine Novelle zum Bundesfinanzrahmengesetz 2014-2017 vor. Diese Entwürfe sind Gegenstand der Budgetberatungen im Nationalrat.

Am 12.5.2014 schickte Finanzminister Spindelegger einen Brief an EU-Kommissar Siim Kallas, in dem er für das Budget 2014 bis zu eine Milliarde an einnahmen- und ausgabenseitigen Maßnahmen ankündigt. Der dem Nationalrat vorgelegte Budget­entwurf 2014 des Finanzministers war damit bereits nach 2 Wochen wieder obsolet.

Die Chronologie im Detail:

Am 29. April hielt Finanzminister Spindelegger seine Budgetrede. Weder darin noch in den verteilten Unterlagen fanden sich Hinweise auf zusätzlich notwendige Einspa­rungsmaßnahmen zur Erfüllung der Vereinbarungen mit der EU-Kommission.

Am 5. Mai wurde die Kritik der Eurogruppe am Budgetentwurf 2014 der österreichi­schen Bundesregierung öffentlich.

Am 8. Mai begannen im Parlament die Budgetberatungen mit einem ExpertIn­nenhearing. Auf Nachfrage des grünen Budgetsprechers, Bruno Rossmann, ob es Änderungen beim Finanzrahmen geben würde, sah Spindelegger laut Parlamentskor­res­pondenz Möglichkeiten, „im Verordnungsweg Nachschärfungen zu treffen“. Die im Brief an EU-Kommissar Kallas angesprochenen Kürzungen der Doppelförderungen bei Bund und Ländern sowie die Einführung von Strafen bei Selbstanzeigen bedürfen aber einer Vereinbarung mit den Ländern bzw. Gesetzesänderungen, sind also jedenfalls nicht „im Verordnungsweg“ umzusetzen. Am 8. Mai gab es keine Information an das Parlament bezüglich des geplanten Briefes an die EU-Kommission.

Am 12. Mai wurde vom Finanzminister Spindelegger der Brief an Kommissar Siim Kallas mit einnahmen- und ausgabenseitigen Maßnahmen in Höhe von bis zu einer Milliarde für das Jahr 2014 abgeschickt, um die Vorgabe der EU-Kommission in Bezug auf die Erreichung des mittelfristigen Budgetziels zu erfüllen.

Am Freitag, den 16. Mai nahm der Finanzminister nach einer Veröffentlichung des Briefes in der Tageszeitung „Der Standard“ und auf Frage einzelner Abgeordneter im Budgetausschuss schließlich Stellung zu den Inhalten des Briefes an EU-Kommissar Kallas.

 


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