Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 101

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weil alleine auf Bundesebene sieben Ministerien zuständig sind, um die Leistungen zur Familie zu bringen.

Und wir haben ein Problem bei der Förderung von Menschen mit Behinderungen: In diesem Fall weisen 84 Prozent der Arbeitgeber darauf hin, dass für die erfolgreiche Integration eines behinderten Menschen eine zentrale Anlaufstelle erforderlich ist. Wie schaut das aus? – Wir haben beispielsweise, betrachtet man alleine den Bund und die Steiermark, 16 Anlaufstellen – 16 Anlaufstellen für die Behinderten, 27 Leistungsbezie­hun­gen, die man benötigt, um eine Gesamtsicht zu erhalten.

Schauen Sie sich den Gesundheitsbereich an! Wir haben ein Musterkrankenhaus, das internationale Anerkennung hat, das AKH. Seit 24 Jahren haben wir dort keine gemeinsame Betriebsführung. Wir haben keinen abgestimmten Leistungsauftrag. Auf der einen Seite steht die Wissenschaft, die ja dem Wissenschaftsressort, dem Bund zugeordnet ist, und auf der anderen Seite steht die Leistungserfüllung Krankenver­sorgung, die der Gemeinde Wien zuzuordnen ist. – Keine gemeinsame Planung, keine Gesamtfinanzierung, keine rechtsträgerübergreifende Planung beim Budget, was den Bund und die Länder betrifft, keine gemeinsame Mittelfristplanung, keine gemeinsame Berichterstattung, keine gemeinsame Personalplanung und keine gemeinsame Füh­rung. So leisten einerseits Bundesärzte in der Nacht Journaldienst, auf der anderen Seite leisten die OP-Schwestern in der gleichen Zeit Normaldienst. Das führt dazu, dass – nachdem der Arzt nur in Notfällen operiert, die Krankenschwester aber dement­sprechend Normaldienst hat –, die Auslastung der OP-Schwestern zwischen 17 und 54 Prozent liegt.

Wir hatten in den letzten Jahren Bettensperren mit Mehrkosten von 340 Millionen € – zu 40 Prozent verursacht, weil zu wenig Pflegepersonal zur Verfügung gestanden ist. Das zeigt auf, dass zu handeln ist, dass Maßnahmen gesetzt werden müssten, in diesem Fall auch Maßnahmen gesetzt werden müssen.

Und was die Pflege betrifft: Beim Pflegegeld wurden Maßnahmen gesetzt, Gott sei Dank auch unter Zusammenwirken zwischen dem Ministerium und dem Rechnungs­hof, mit denen die Zahl der Entscheidungsträger maßgeblich reduziert worden ist.

Schauen Sie sich aber den Pflegefonds an, dann werden Sie sehen, dass hier ein sachgerechter Einsatz der Mittel nicht sichergestellt ist, dass es keine Kriterien für den wirtschaftlichen Einsatz der öffentlichen Mittel gibt, dass es keine Qualitätskriterien gibt. – Wie schaut tatsächlich der Einsatz der Pflegekräfte aus, also wie viele kon­zessionierte beziehungsweise ausgebildete Pflegekräfte pro zu Pflegenden werden eingesetzt? Wie schaut es mit einer Bedarfsplanung aus? – Wir haben keine fundierte, abgestimmte Bedarfsplanung beziehungsweise -schätzung, welche Leute im Rahmen der mobilen Pflege, welche Leute in stationärer Pflege, welche Leute in der 24-Stunden-Betreuung betreut werden sollen. Wollen wir das – und ich glaube, das will jeder von uns, jeder kann in die Situation kommen –, brauchen wir eine gesamthafte Planung, um daraus abzuleiten, wie das Geld eingesetzt wird. Das ist derzeit nicht der Fall.

Wie sieht es derzeit aus? – Der Rechnungshof hat geprüft, hat darauf hingewiesen, dass viele Gelder in Währungstauschverträge hineinfließen, dass Gelder in riesige Küchen hineinfließen, und gleichzeitig eine Überkapazität geschaffen wurde – in Kärnten alleine gibt es 400 Betten, die nicht mehr ausgelastet sind.

Das heißt, wir brauchen Reformen. Und der Rechnungshof ist ein Partner in diese Richtung. Das Budget 2014/15 zeigt, dass wir Reformen brauchen, denn wir haben derzeit die Vorgaben der EU nicht erfüllt. Bis jetzt wurde nur das Budget 2014 beurteilt. Betrachten wir das Budget 2015, sehen wir, dass auch hier die EU-Vorgaben nicht erfüllt wären.

 


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