Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 106

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die Volksanwaltschaft hat ja gesagt: Jetzt geht es noch, aber irgendwann wird es nicht mehr so leicht gehen.

Dem gegenüber stehen Bedürfnisse von uns Parlamentariern, Ihre Kompetenzen auszuweiten. Was die Volksanwaltschaft betrifft, sind es die ausgegliederten Unter­nehmen. Was den Rechnungshof betrifft, haben wir Grüne – Kollegin Moser hat es ja schon gesagt – bei der Gemeindeprüfung durchaus noch mehr Bedürfnisse als das, was wir mit der letzten Novelle umgesetzt haben. Dass das nicht mit dem gleichen oder sogar geringer werdenden Budget möglich ist, ist klar.

Jetzt ist die Frage nicht an die Regierung, sondern, wie Sie das richtigerweise gemacht haben, an uns ParlamentarierInnen zu richten: Wollen wir das so hinnehmen oder nicht? Ja, Sie mussten das Budget mit dem Finanzminister verhandeln. Dass die Regierung unter Umständen nicht allzu viel Interesse hat kontrolliert zu werden, kann man unterstellen, muss man aber nicht.

Aber das Parlament und alle ParlamentarierInnen, nicht nur die Opposition, sondern auch die Regierungsparlamentarier, müssen ja ein originäres Interesse daran haben, dass Sie diese hervorragende unterstützende Arbeit, die Sie machen, weiterhin machen können. Und vor diesem Hintergrund verstehe ich überhaupt nicht diese ablehnende Position der Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen.

Aber nicht nur das Budget ist ein wesentlicher Faktor für diese drei Bereiche Demo­kratie, Rechtsschutz und Kontrolle, sondern auch die Frage, wie Verfahren ausge­staltet sind. Wir haben im Budgetausschuss, aber auch im Verfassungsaus­schuss, der vorgestern stattgefunden hat, einiges dazu diskutiert. Wir haben eines der größten Verfassungsreformprojekte der letzten Jahrzehnte, muss man sagen, umge­setzt, nämlich die Verwaltungsreform. Wir haben da sehr viel diskutiert. Wir haben diskutiert, wo man ansetzen muss, um den Rechtsschutz zu steigern.

Herr Minister, mir wäre es wirklich ein großes Anliegen, dass Sie mit uns gemeinsam in den nächsten Monaten und Jahren sehr intensiv darauf schauen, ob diese Verwal­tungsgerichte sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene, ob die Verfahrensrechte, die wir normiert haben, auch wirklich zu diesem gesteigerten Rechtsschutz führen, den wir erzielen wollten.

Ich glaube, genau das ist die Problematik in unserer Gesetzgebung: dass wir nämlich sehr oft lange diskutieren, sehr viele Fragen klären, dann im Verhandlungswege zu Kompromissen kommen, aber nachlassen, wenn es darum geht, zu überprüfen, ob die Wirkung auch erzielt wurde, ob die notwendigen Schritte auch gesetzt wurden.

Der nächste Punkt ist der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Auch das haben wir gestern diskutiert. Da kommt auf alle Gerichtshöfe – auf den Verfassungsgerichtshof, aber auch auf die anderen Gerichte – die Frage zu: Wie verhalten sich jetzt die verschiedenen Normen zueinander?

Wir haben, auch das wurde schon angesprochen, hier einstimmig beschlossen, dass wir die Gesetzesbeschwerde ab 1. Jänner 2015 haben wollen. Auch da kommt Arbeit auf den Verfassungsgerichtshof zu. Und wenn der Verfassungsgerichtshof jetzt sagt, ja, aber mit dem Geld, das uns da in Aussicht gestellt wird, wird das Auslangen nicht gefunden werden, dann gilt für den Verfassungsgerichtshof und die Obersten Gerichts­höfe das Gleiche, wie ich es gerade vorher für Volksanwaltschaft und Rechnungshof gesagt habe:

Auch da müssen wir hinschauen. Da geht es um den Rechtsschutz der Bevölkerung. Hier geht es um die Frage: Können einzelne Personen ihr Recht durchsetzen? Es ist


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