Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 207

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erfunden haben, nämlich starke Betriebe zu haben, damit wir uns Ökologisches und Soziales leisten können. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) – Sie kommen mir wie ein Helikopter vor: Staub aufwirbeln, und dann seid ihr wieder weg. – Alles Gute! (Heiter­keit und Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Strache.)

18.23


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger zu Wort. – Bitte. (Abg. Strache: Das nächste Mal werde ich den Helikopter in den Rap einbauen! – Heiterkeit bei der FPÖ.)

Keine Sorge, Herr Abgeordneter, ich habe die Uhr noch nicht gestartet. – Bitte, jetzt sind Sie am Wort.

 


18.24.17

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Wenn wir heute die Budgetansätze des Umweltbereiches für die Jahre 2014 und 2015 debattieren, sollten wir uns auch ein bisschen näher mit dem Leitbild und den Wirkungszielen, wie sie vom Bundesministerium formuliert wurden, beschäftigen.

Unter anderem finden wir da die Zielformulierung: „dass auch künftige Generationen auf ausreichende Wasserressourcen in hervorragender Qualität zugreifen können und Versorgungssicherheit in allen Regionen gewährleistet ist.“

Wir stehen also vor der Frage, ob die Budgetansätze 2014/2015 diesem formulierten Wirkungsziel Rechnung tragen und die Maßnahmen zur Zielerreichung auch ent­sprechend zur Umsetzung gelangen.

Die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung der Bevölkerung in Öster­reich zu sozial verträglichen Gebühren – das ist uns natürlich als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten enorm wichtig – wurden mit großem finanziellen Aufwand vonseiten der öffentlichen Hand aufgebaut. Sie bilden eine wichtige Grundlage für die Lebensqualität und den Wohlstand in allen Regionen Österreichs.

Die weitere Infrastrukturerrichtung im ländlichen Raum sowie die Erhaltung der geschaf­fenen Infrastruktur sind Voraussetzung dafür, den hohen Versorgungs- und Entsorgungsstandards in diesem Bereich der Daseinsvorsorge auch weiter beizubehalten und so die wertvollen Wasserressourcen Österreichs durch schonenden Umgang auch für künftige Generationen als Lebensgrundlage zu erhalten.

Damit wird natürlich auch ein wesentlicher Beitrag zum nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser, zur Verbesserung und Erhaltung der österreichischen Wasserqualität, zum flächendeckenden Gewässerschutz und zur Beibehaltung der hohen österreichischen Umweltstandards geleistet.

Wie finden sich diese Ziele nun im Bundesvoranschlag wieder? Im Bundesvoran­schlag 2014 sind rund 349 Millionen €, 2015 rund 336 Millionen € an Zuschüssen für Investitionsförderungen der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft und für betrieb­liche Abwassermaßnahmen gemäß dem Umweltförderungsgesetz einschließlich der Abwicklung vorgesehen. Berücksichtigt ist da auch die Förderung zur Verbes­serung des ökologischen Zustands der Gewässer.

Mit den Investitionen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft wird natürlich auch ein wesentlicher Beitrag zur regionalen Beschäftigung geleistet. Da diese zugesicherten Förderungen über einen Zeitraum von mehr als 25 Jahren an die Förderungs­nehmerInnen ausbezahlt werden, ist der Großteil der hier vorgesorgten Mittel zur Bedeckung von Verbindlichkeiten heranzuziehen, die aus Förderungszusicherungen der Vergangenheit resultieren.

 


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