Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 215

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Es ist auch nicht klar, wie evaluiert wird. Mittel sind eigentlich nur für die quantitative Evaluierung da, nicht für die qualitative. Das heißt, selbst wenn Sie hier Ziele hätten, wie beispielsweise die Chancengerechtigkeit, so können Sie in Ermangelung von Mitteln für diese Evaluierung nicht evaluieren, ob diese Chancengerechtigkeit durch den Ausbau erreicht wurde.

Das zweite verpflichtende Kindergartenjahr ist in den nächsten beiden Jahren nicht budgetiert, also anscheinend abgesagt. (Abg. Kitzmüller: Gott sei Dank! Wozu auch?)

Kinderbetreuungsgeldkonto, Papamonat – steht beides in Ihrem Regierungsüberein­kommen. Das Kinderbetreuungsgeldkonto soll ab Herbst in Arbeitsgruppen diskutiert und verhandelt werden. Mich würde interessieren: Rechnen Sie da nicht mit Mehr­kosten, wollen Sie das Geld dann von irgendwo herzaubern oder muss das dann im Rahmen dessen sein, was derzeit da ist?

Das letzte Thema ist ein Thema, das mir im Moment sehr wichtig ist – nicht zuletzt deshalb, weil da ein Dachverband an Sie alle geschrieben und aufgeschrien hat –: die Familienberatungsstellen; Familienberatungsstellen, die es flächendeckend in Öster­reich gibt, die sich mit allen möglichen Anliegen von Familien, aber auch von Kindern und Jugendlichen auseinandersetzen und die ganz klar gesagt haben, dass sie mit dem Geld nicht mehr auskommen und dass sie, wenn das Budget so bleibt, ihre Leistungen zurückfahren müssen. Sie haben dann ein Antwortschreiben von Ihrem Ministerium, von Ihnen erhalten, in dem es heißt, dass es nicht mehr Geld geben wird.

Das heißt, die Familienberatungsstellen, die ganz wichtige Arbeit leisten, werden künftig ihre Angebote zurückfahren müssen. Das gilt nicht nur sozusagen für die Aufarbeitung von bestehenden Problemen, sondern bringt auch ein Problem der Prä­vention, das Sie zu verantworten haben.

In diesem Sinne bringe ich in der noch verbleibenden Redezeit folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Förderung für Österreichs Familienberatungsstellen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat Novellen der Bundesfinanz­gesetze 2014 und 2015 vorzulegen und damit sicher zu stellen, dass die Förderung von Familienberatungsstellen zumindest in der Höhe der Finanzierungslücke, die durch die nicht stattgefundene Anpassung seit 2007 entstanden ist, erhöht wird und damit das Bestehen Österreichs Familienberatungsstellen sowie die psychosoziale Versor­gung von Familien weiter gewährleistet bleibt.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, wichtige Schwerpunktberatungsstellen, z. B. für gleichgeschlechtliche und transgender Lebensweisen, möglichst flächen­deckend in Österreich sicher zu stellen.

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Familienpolitik, die ermöglicht, dass es für alle in Ordnung ist, sieht anders aus! (Beifall bei den Grünen.)

18.53


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Frau Abgeordneter Musiol eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

 


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