Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 216

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde betreffend Erhöhung der Förderung für Österreichs Familienberatungsstellen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (50 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvor­anschlages für das Jahr 2014 (Bundesfinanzgesetz 2014 – BFG 2014) samt Anlagen (138 d.B.) – UG 25

Begründung

Im Jahr 2013 wurden in den insgesamt 420 Familienberatungsstellen in Österreich flächendeckend 234.00 Kinder, Jugendliche, Frauen, Männer, Paare und Familien beraten und betreut. Familienberatungsstellen sind vom Bund anerkannte Beratungs­ein­richtungen zur Förderung der individuellen körperlichen, sozialen und psychischen Gesundheit, sowie der Stabilität von Ehen, Eingetragenen Partnerschaften und Lebens­gemeinschaften.

In Familienberatungsstellen finden Familien und deren Angehörige, Paare, Frauen und Männer, Kinder und Jugendliche kostenfreie, anonyme Unterstützung und Beratung in vielfältigen Krisen wie bei Erziehungsproblemen, Paarkonflikten, Trennungen, Kindes-misshandlungen, schulischen Problemen, Arbeitslosigkeit, Behinderung, Migration, Mobbing, psychischen Problemen, Gewalt, Sucht etc.

Ziel ist neben Hilfestellung in aktuellen Krisenfällen, auch umfassende Vorsorge. Prä­ventionsarbeit und Investition in psychosoziale Präventionsleistungen fördert nach­weislich die Volksgesundheit und sorgt somit auf längere Sicht für bedeutend geringere volkswirtschaftliche Kosten.

Spezialisierte Beratungsstellen für gleichgeschlechtliche und transgender Menschen, sowie Beratungsstellen für Menschen mit Migrationshintergrund sind aufgrund der heutigen Vielfalt an Familienformen in Österreich ebenso unerlässlich.

Im Familienberatungsförderungsgesetz hat sich der Bund verpflichtet, professionelle Familienberatung zu fördern. Laut diesem Gesetz dürfen in Familienberatungsstellen nur Professionalistinnen und Professionalisten aus dem psychosozialen Bereich arbeiten, und die Beratungen müssen kostenlos und anonym sein. Seit 2007 hat es trotz Index-Steigerung und Erhöhung der Lohnkosten für Familienberatungsstellen keine Budgeterhöhung mehr gegeben. Die Lücke, die dadurch entstanden ist, beträgt nach Aussagen des Dachverbands der Familienberatungsstellen bereits 2,8 Mio Euro. Wenn die für die psychosoziale Gesundheit unersetzlich gewordenen allgemeinen Familien­beratungsstellen des Landes erhalten, sowie wichtige Schwerpunktberatungs­stellen flächendeckend abgesichert werden sollen, dann würden pro Jahr 20 Millionen Euro an Förderungen benötigt werden.

Derzeit beträgt das Budget für die insgesamt 420 Familienberatungsstellen in Öster­reich 11,7 Millionen Euro. Dieses Budget wurde von den Regierungen seit 2007 – auch trotz des stark vermehrten Bedarfs nach professioneller, psychosozialer Beratung und Prävention infolge der Wirtschaftskrise – nicht erhöht. Im BVA 2014 und BVA 2015 sind jeweils 12,3 Mio Euro budgetiert. Die Erhöhung ergibt sich aus Mitteln, die für behindertengerechte Umbauten zur Verfügung gestellt werden. Der Mehrbedarf an Beratung sowie Erhöhungen von Lohnkosten können dadurch jedoch nicht ausge­glichen werden.

 


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