Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 217

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Ein weiteres gravierendes Problem ist, dass kompetente Beraterinnen und Berater aufgrund von Niedrighonorarsätzen (37 Euro pro Stunde), die seit 1996 nicht erhöht wurden, zunehmend abwandern. Die Folge sind sinkende Kompetenz bei deutlich gestiegenen Beratungsanforderungen, sowie extrem lange Wartelisten. So musste – um nur ein Beispiel zu nennen – ein 13-Jähriges Mädchen nach sexuellem Missbrauch ein halbes Jahr auf einen Betreuungsplatz in einer entsprechenden Einrichtung warten.

Die Auswirkungen der fatalen finanziellen Situation sind umfassend: Derzeit sind zahlreiche Familienberatungsstellen akut in ihrer Existenz bedroht, viele mussten ihre Tätigkeit bereits stark einschränken. In Zeiten der Wirtschaftskrise in der durch Burn Out, drohenden Verlust des Arbeitsplatzes, Arbeitslosigkeit, sowie Verschuldungs- und Armutsgefahr, ein stark vermehrter Bedarf nach professioneller, psychosozialer Betreu­ung besteht, müssen Beratungszeiten stark gekürzt werden. Dies ist aufgrund der schwerwiegenden Belastungssituationen für österreichische Familien verheerend.

Sollte das Finanzloch nicht behoben werden, müssen 20.000 Beratungsstunden eingespart werden. Die volkswirtschaftlichen Kosten mangelnder Unterstützung von Familien in beruflichen, psychischen, sozialen und innerfamiliären Drucksituationen sind durch zahlreiche psychische Folgeerkrankungen wie Depression, Panikstörungen, Erschöpfungssyndrom, Suchtgefährdung, sowie der Zunahme von Aggression und Gewaltformen, wie zahlreiche Studien wissenschaftlich belegen, enorm.

Das Finanzloch von 2,8 Millionen Euro muss umgehend gedeckt werden – sonst steht die umfassende, psychosoziale Versorgung bei zunehmend steigendem Bedarf an professioneller Beratung auf dem Spiel.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat Novellen der Bundes­finanz­gesetze 2014 und 2015 vorzulegen und damit sicher zu stellen, dass die Förderung von Familienberatungsstellen zumindest  in der Höhe der Finanzierungslücke, die durch die nicht stattgefundene Anpassung seit 2007 entstanden ist, erhöht wird und damit das Bestehen Österreichs Familienberatungsstellen sowie die psychosoziale Versorgung von Familien weiter gewährleistet bleibt.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, wichtige Schwerpunktberatungsstellen, z.B. für gleichgeschlechtliche und transgender Lebensweisen, möglichst flächen­deckend in Österreich sicher zu stellen.

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Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Lueger zu Wort. – Bitte.

 


18.53.48

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte KollegIn­nen im Hohen Haus! Frau Kitzmüller, wenn Sie sagen, für die Familien werde kein Geld zur Verfügung gestellt, so ist das schlichtweg falsch.

Ich bin mir mit Kollegin Musiol darin einig, dass wir uns in der Verteilung, wie es also aufgeteilt werden soll, nicht ganz einig sind.

 


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