Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 243

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ziales und Behindertenwesen erneut zu ermitteln – dh. die Höhe des Arbeits­losengeldes ist erneut zu ermitteln, obwohl dies bereits vor Pflegekarenz/Pflegeteilzeit gemacht wurde.

Die Novelle des Bundespflegegeldgesetzes sieht vor, dass bei Personen, die vor dem Pflegekarenzgeld Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben, die Höhe des Arbeitslosengeldes nicht erneut berechnet wird. Das Pflegekarenzgeld gebührt in diesen Fällen also in der Höhe der zuvor bezogenen Notstandshilfe bzw. dem Arbeits­losengeld. Mindesthöhe bei Pflegekarenzgeld ist die einer geringfügigen Beschäfti­gung.

NotstandshilfebezieherInnen, die sich zum Zwecke einer Pflegeteilzeit/Pflegekarenz vom Bezug der Notstandshilfe abgemeldet haben, haben bislang die Höhe des Arbeitslosengeldes bekommen. Nun sollen NotstandshilfebezieherInnen nur mehr die Notstandshilfe bekommen bzw. zumindest die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze. Das Problem ist aber nicht nur die geringe Höhe der Geringfügigkeitsgrenze, sondern auch die Gruppe (vor allem Frauen), die aufgrund eines Partnereinkommens eine sehr geringe oder gar keine Notstandshilfe mehr erhalten. Auch wenn jemand nur einen einzigen Tag Notstandshilfe bezogen hat und danach Pflegekarenz in Anspruch nimmt, wird nicht die Höhe des Arbeitslosengeldes herangezogen sondern die geringere Höhe der Notstandshilfe. Die geplante Änderung des Bundespflegegeldgesetzes bewirkt folglich Verschlechterung für NotstandshilfebezieherInnen, die Pflegekarenz in Anspruch nehmen wollen.

Die intendierte Verwaltungsvereinfachung könnte auch dadurch erreicht werden, indem das AMS für all jene Fälle (Arbeitslosenbezug, Notstandshilfebezug, Anspruch auf Kranken- und Sozialversicherung) die Daten über den Grundbetrag des Arbeitslosen­geldes zuzüglich allfälliger Kinderzuschläge dem Bundesamt für Soziales und Behin­dertenwesen bekannt gibt. Damit wäre sichergestellt, dass es zu keinen Verschlechte­rungen in der Bezugshöhe, insbesondere für Frauen, kommt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Bundes­pflege­gesetzes vorzulegen, die sicherstellt, dass auch NotstandshilfebezieherInnen bzw. jenen Personen, die aufgrund eines Partnereinkommens keine Notstandshilfe mehr erhalten, ein Pflegekarenzgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes gewährt wird. Notwendige Verwaltungsvereinfachungen sollen durch einen Datenaustausch zwi­schen AMS und Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen erzielt werden.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


9.42.09

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir behandeln jetzt im Rahmen der Budgetdebatte die aus meiner Sicht wichtigsten Kapitel, die auch einen Großteil der Bevölkerung in Österreich betreffen, nämlich die


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