Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 271

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schlag eine Beilage über ‚Maßnahmen für Behinderte‘ aller Ressorts gesammelt dar­gestellt werden muss.“

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Nun ja, das ist eine ganz klare Aufforderung an den Herrn Sozialminister, dass sich bitte die Regierungsparteien wirklich überlegen mögen, dass die Ministerien eine bessere Transparenz in Bezug auf die Budgetierung sicherstellen.

Zum Beispiel zum Thema Bauten: Im Justizministerium finden sich ganz klar Maßnah­men, die erforderlich sind, um Barrierefreiheit zu gewährleisten. Das Familienminis­terium hat Unterstützungsmaßnahmen zum Beispiel für behinderte Kinder ausge­wiesen. Aber im Innenministerium vermisse ich die Vorschläge. Wie schaut zum Beispiel der Umgang mit behinderten Personen in diesem Ministerium aus? Da gibt es keine Transparenz.

Oder Kunst- und Kulturressort: Wie schaut die zukünftige Maßnahme bezüglich der Barrierefreiheit in den Museen aus? Es gibt keine Budgetierung diesbezüglich. Es heißt, sie sind auch selbst zuständig für die Durchführung der Maßnahmen. Aber wo sind die genauen Zahlen, wo sind die Budgetierungen?

So geht das nicht weiter. Ich erwarte von Ihnen, Herr Sozialminister, dass Sie wirklich die Koordination übernehmen und auch die Transparenz in Bezug auf die Budge­tierung sicherstellen, sodass auch behinderte Menschen die Möglichkeit bekommen, genauso gut zu leben wie nicht behinderte Menschen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

11.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Frau Abgeordneter Jarmer einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

betreffend Globalbudget „Maßnahmen für Behinderte“ für jedes Ressort

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (50 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvor­anschlages für das Jahr 2014 (Bundesfinanzgesetz 2014 - BFG 2014) samt Anlagen (138 d.B.) - UG

Begründung

Österreich hat im Jahr 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und im Jahr 2012 hat die Bundesregierung den „Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012 bis 2020“ beschlossen. Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Maßnahmen liegt bei allen Bundesministerien. Wieviel die einzelnen Ministerien jedoch für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention budgetieren, ist derzeit nicht feststellbar.

Ausschließlich für das Sozialressort ist in der UG 21 ein Globalbudget „Maßnahmen für Behinderte“ abgebildet. Behindertenpolitik ist jedoch eine Querschnittsmaterie, die alle Ressorts betrifft.

Im Nationalen Aktionsplan heißt es deshalb im ersten Kapitel:

 


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