Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 327

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Elternbeiträge anbieten. Schulen in freier Trägerschaft dagegen müssen jährlich ums Überleben kämpfen, LehrerInnen in diesen Schulen müssen hohen Idealismus be­weisen und eine Bezahlung deutlich unter dem berufsüblichen Niveau hinnehmen, Schulgebäude sowie die räumliche und infrastrukturelle Ausstattung können häufig nur auf niedrigstem Niveau erhalten werden.

Um die Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft weiterhin zu „erhalten, Unterstützungs­strukturen aufrecht(zu)erhalten und (zu) verbessern“ (wie im Arbeitsprogramm der Regierung vereinbart) und alternative Schulangebote auch Kinder aus sozioökono­misch schlechter gestellten Familien zugänglich zu machen, muss die finanzielle Gleich­stellung mit den konfessionellen Privatschulen erfolgen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Beratung und Beschluss­fassung vorzulegen, die eine finanzielle Gleichstellung von Schulen in freier Träger­schaft (mit eigenem Organisationsstatut) mit konfessionellen Privatschulen zum Inhalt hat. Ziel ist die Bereitstellung von LehrerInnen im selben Verhältnis wie für konfes­sionelle Privatschulen.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Harald Walser, Freundinnen und Freunde

betreffend Durchsetzung der Controllingverordnung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (50 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2014 (Bundesfinanzgesetz 2014 - BFG 2014) samt Anlagen (138 d.B.) – UG 30

Begründung

Gemäß den Vereinbarungen im Finanzausgleich müssen die Bundesländer derzeit nur einen Teil der Personalkosten für Lehrkräfte, die über den genehmigten Stellenplan angestellt wurden, an das Bundesministerium für Bildung und Frauen refundieren. Der Rechnungshof hat diese Praxis bereits in seinem Bericht 2012/4 kritisiert und empfohlen, „die geltende Landeslehrer-Controllingverordnung dahingehend zu ändern, dass die durchschnittlichen tatsächlichen Besoldungskosten der Landeslehrer je Land bei einer Stellenplanüberschreitung als Basis für den Rückforderungsanspruch herangezogen werden.“

Dem Bund entgehen durch die nur teilweise Refundierung der Stellenplan­über­schrei­tungen Einnahmen in Höhe von rund 30 Millionen Euro. Diese Summe muss für 2014 und möglicherweise nochmals 2015 an anderer Stelle durch Kürzungen im Bildungs­budget hereingebracht werden. (Bericht des Rechnungshofes, Reihe BUND 2012/4, Finanzierung der Landeslehrer, S. 76)

 


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