Elternbeiträge anbieten. Schulen in freier Trägerschaft dagegen müssen jährlich ums Überleben kämpfen, LehrerInnen in diesen Schulen müssen hohen Idealismus beweisen und eine Bezahlung deutlich unter dem berufsüblichen Niveau hinnehmen, Schulgebäude sowie die räumliche und infrastrukturelle Ausstattung können häufig nur auf niedrigstem Niveau erhalten werden.
Um die Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft weiterhin zu „erhalten, Unterstützungsstrukturen aufrecht(zu)erhalten und (zu) verbessern“ (wie im Arbeitsprogramm der Regierung vereinbart) und alternative Schulangebote auch Kinder aus sozioökonomisch schlechter gestellten Familien zugänglich zu machen, muss die finanzielle Gleichstellung mit den konfessionellen Privatschulen erfolgen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, die eine finanzielle Gleichstellung von Schulen in freier Trägerschaft (mit eigenem Organisationsstatut) mit konfessionellen Privatschulen zum Inhalt hat. Ziel ist die Bereitstellung von LehrerInnen im selben Verhältnis wie für konfessionelle Privatschulen.
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Harald Walser, Freundinnen und Freunde
betreffend Durchsetzung der Controllingverordnung
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (50 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2014 (Bundesfinanzgesetz 2014 - BFG 2014) samt Anlagen (138 d.B.) – UG 30
Begründung
Gemäß den Vereinbarungen im Finanzausgleich müssen die Bundesländer derzeit nur einen Teil der Personalkosten für Lehrkräfte, die über den genehmigten Stellenplan angestellt wurden, an das Bundesministerium für Bildung und Frauen refundieren. Der Rechnungshof hat diese Praxis bereits in seinem Bericht 2012/4 kritisiert und empfohlen, „die geltende Landeslehrer-Controllingverordnung dahingehend zu ändern, dass die durchschnittlichen tatsächlichen Besoldungskosten der Landeslehrer je Land bei einer Stellenplanüberschreitung als Basis für den Rückforderungsanspruch herangezogen werden.“
Dem Bund entgehen durch die nur teilweise Refundierung der Stellenplanüberschreitungen Einnahmen in Höhe von rund 30 Millionen Euro. Diese Summe muss für 2014 und möglicherweise nochmals 2015 an anderer Stelle durch Kürzungen im Bildungsbudget hereingebracht werden. (Bericht des Rechnungshofes, Reihe BUND 2012/4, Finanzierung der Landeslehrer, S. 76)
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