Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 346

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Kinder mehr Chancen, gleichzeitig mehr Förderung zu bekommen. Das wäre sozu­sagen der erste Schritt zu einer Lösung. Das bedeutet, dass die Kinder die bestmög­liche Förderung bekommen, die sie auch bekommen sollen auf dem Weg in Richtung Karrieregewinnung. Laut dem Nationalen Aktionsplan ist es auch so, dass alle Kinder die gleichen Chancen auf Bildung bekommen sollen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

14.50


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Harald Walser, Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde betreffend Anhebung der Quote für sonderpädagogische Förderung mit dem Ziel des inklusiven Unterrichts

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (50 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvor­anschlages für das Jahr 2014 (Bundesfinanzgesetz 2014 - BFG 2014) samt Anlagen (138 d.B.) – UG 30

Begründung

Das Recht auf sonderpädagogische Förderung wird durch die mangelnde Bereit­stellung von Werteinheiten für Begleit- und FörderlehrerInnen untergraben. Derzeit gehen die Vereinbarungen im Finanzausgleich von nur 2,7% der SchülerInnen einen sonderpädagogischen Förderbedarf aus. Tatsächlich sind es aber weit mehr, laut Statistik Austria haben 5,2% der PflichtschülerInnen einen sonderpädagogischen Förderbedarf.

Zwar wird von einigen Experten die bestehende Kontingentierung der Planstellen kritisiert und stattdessen ein am individuellen Bedarf orientiertes Zuteilungssystem gefordert, die Anhebung der SPF-Quote würde aber schon ein erster Schritt in Richtung Bedarfsdeckung geben und ließe sich kurzfristig umsetzen.

Derzeit werden Sonderschulen und integrativer bzw. inklusiver Unterricht unterschied­lich finanziert. Ziel der sonderpädagogischen Förderung muss ein inklusives Schul­system sein, in dem keine Sonderschulen mehr benötigt und alle SchülerInnen individuell gefördert werden können.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in einem ersten Schritt die Quote für den sonderpädagogischen Förderbedarf von 2,7% auf 5 % anzuheben. Die Zuteilung der Mittel muss mit dem Ziel des inklusiven Unterrichts erfolgen.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Holzinger. – Bitte.

 


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