Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 365

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auch für den FWF eine mehrjährige Fördervergabe hat, dann weiß man natürlich, dass man Zukunftsbelastungen hat. Und wie geht man mit Zukunftsbelastungen um? Na natürlich mit der Rücklagenverwendung! Und die Rücklagenverwendung ist keine Verschiebung, sondern ein bewusster Einsatz des neuen Instrumentariums, der uns auch zusteht, der auch rechtskonform ist.

Ich weiß nicht, ist Frau Maurer jetzt schon fertig mit der entsprechenden Aussen­dung? Immer noch nicht? Mein Gott na, ich weiß nicht, ich habe geglaubt, sie hat so großes Interesse an der Auseinandersetzung! Das stimmt wohl nicht ganz. Ich wollte ihr sagen, dass die Aussendung von heute, die sie fleißigerweise schon ausgeschickt hat, falsch ist, denn es ist nicht richtig, dass wir die 123 Millionen €, die Rücklage, nach § 12 Abs. 5 Universitätsgesetz – wo drinnen steht, es sind den Universitäten zwei Hundertstel des Budgets zu widmen – nicht für den FWF verwenden dürfen. Es ist ganz klar und wird auch seit dem Jahr 2009, als diese Formulierung entstanden ist, so gehandhabt: Es war ganz klar vorgesehen und ist auch in dem Begleittext im Kontext der dieser Regelung zugrundeliegenden Novelle aus dem Jahr 2009 ersichtlich, dass man die wettbewerbsorientierte Komponente der Universitätsfinanzierung stärken will. Daher war es durchaus angedacht, einen Teil dieser Reserve wettbewerbsorientiert zu vergeben – eben über den FWF.

Das Gesetz bestimmt in der abschließenden Formulierung, dass die zurückbehaltenen Mittel den Universitäten in voller Höhe zur Verfügung gestellt werden müssen. Das wird aber eben auch über die Schiene FWF gewährleistet. 86 Prozent der Mittel, die der FWF vergibt, kommen den Universitäten zugute, und das ist in jedem Jahr wesent­lich mehr als das, was wir an Rücklagen verwenden. Daher ist auch dieser Vorgang gesetzeskonform.

Ich möchte aber zu zwei Bereichen Stellung nehmen, hinsichtlich deren Frau Maurer gemeint hat, alles, was sie da gehört hat, sei einfrieren, einfrieren. Eingefroren, meine Damen und Herren – und das erinnert mich wirklich an einen eingefrorenen Posthornton – ist nur die Kritik aus dem grünen Bereich, weil man sich nicht differen­ziert mit den wirklichen Grundlagen auseinandergesetzt hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Dazu kann ich Ihnen Folgendes sagen – Karlheinz Töchterle hat es auch schon ange­sprochen –: Der FWF hat eine bestimmte Konstruktion gehabt, aber auch die Aka­demie der Wissenschaften, die Boltzmann-Institute und Ähnliches mehr. – Das ist der Teil unserer Forschung, der in den Universitäten und außeruniversitär wirksam ist. Wie ist das bis jetzt gelaufen? Im Endeffekt so: Ein Teil – etwa 100 Millionen € – waren im Budget, der Rest wurde über Rücklagen, teilweise über die Nationalstiftung, aufge­bracht.

Jetzt haben wir im Rahmen einer langjährigen Vorgangsweise – nämlich auch für die Jahre 2016, 2017 und 2018 – im Finanzrahmen zusätzliche 100 Millionen €. Das wird auf die einzelnen Träger aufgeteilt. Das ergibt für den FWF eine Konstellation, im Rahmen deren man jetzt ein Basisbudget von 184 Millionen € hat. Das ist um 7 Pro­zent mehr Basisförderung, als wir vorher gehabt haben.

Dazu kommen noch die Mittel der Nationalstiftung und Ähnliches. Die für das Jahr verfügbaren Mittel betragen also in etwa 220 Millionen €. Dass jemand sagt, da sei etwas eingefroren, kann ich nur auf eingefrorenes Denken, aber nicht auf eine eingefrorene Sachlage zurückführen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Detto bei der Akademie der Wissenschaften: Die Akademie der Wissenschaften hat pro Jahr mit den Mitteln, die budgetiert waren, und mit den neuen Mitteln 89 Millionen € zur Verfügung gehabt; jetzt: 105 Millionen €. – Das ist eine Steigerung um 17 Prozent, also ein ziemliches Tauwetter. Das hat sich ziemlich dynamisch entwickelt, und das in


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